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Schiff seinen Dienst antritt oder - seine Funktion auf demselben Schiff wechselt. 2.2. Als "Dienstantritt" gilt der Tag, ăn dem der Inhaber des Schifferdienstbuches seine Tatigkeit an Bord aufnimmt. Als "Dienstantritt" gilt der Tag, ăn dem der Inhaber des Schifferdienstbuches seine Tatigkeit an Bord oder seine bisherige Funktion beendet. 3. Fahrzeiten und Streckenfahrten im Jahr 3.1. Einzutragen sind die einzelnen Reisen zur Berechnung der Fahrzeiten und fur den Nachweis der Streckenfahrten. Dabei sind unter der Rubrik "Reise von ... " der Abgangsort
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
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seine Funktion auf demselben Schiff wechselt. 2.2. Als "Dienstantritt" gilt der Tag, ăn dem der Inhaber des Schifferdienstbuches seine Tatigkeit an Bord aufnimmt. Als "Dienstantritt" gilt der Tag, ăn dem der Inhaber des Schifferdienstbuches seine Tatigkeit an Bord oder seine bisherige Funktion beendet. 3. Fahrzeiten und Streckenfahrten im Jahr 3.1. Einzutragen sind die einzelnen Reisen zur Berechnung der Fahrzeiten und fur den Nachweis der Streckenfahrten. Dabei sind unter der Rubrik "Reise von ... " der Abgangsort und unter "nach ..." der am
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
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Sobald das Fahrzeug die Fahrt unterbricht: ● Spalte 1 - Datum (Tag und Monat) sofern es sich vom Fahrantrittsdatum unterscheidet ● Spalte 5 - Uhrzeit (Stunde und Minute) ● Spalte 6 - Ort, wo das Fahrzeug stilliegt ● Spalte 7 - Strom-Kilometerangabe fur diesen Ort - Sobald das Fahrzeug seine Fahrt wiederaufnimmt: gleiche Eintragungen, sobald das Fahrzeug die Fahrt beginnt - Sobald das Fahrzeug seine Fahrt beendet: gleiche Eintragungen, sobald das Fahrzeug die Fahrt unterbricht - Die Spalte 8 ist auszufullen, wenn die Besatzung zum ersten Mal an Bord kommt und bei
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
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sich vom Fahrantrittsdatum unterscheidet ● Spalte 5 - Uhrzeit (Stunde und Minute) ● Spalte 6 - Ort, wo das Fahrzeug stilliegt ● Spalte 7 - Strom-Kilometerangabe fur diesen Ort - Sobald das Fahrzeug seine Fahrt wiederaufnimmt: gleiche Eintragungen, sobald das Fahrzeug die Fahrt beginnt - Sobald das Fahrzeug seine Fahrt beendet: gleiche Eintragungen, sobald das Fahrzeug die Fahrt unterbricht - Die Spalte 8 ist auszufullen, wenn die Besatzung zum ersten Mal an Bord kommt und bei jeder Anderung ihrer Zusammensetzung - În den Spalten 9 bis 11 sind fur jedes Besatzungsmitglied
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
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bestimte inneren schiffbaren Wasser zuruck; ... c) Die Behorde ist verantwortlich fur die Datenaufnahme mit der Allgemeineschriftart versehen zum Abschnitt a), und der Schiffsleiter ist verantwortlich fur die Datenaufnahme versehen zum Abschnitt b). 2. Alle Mitglieder mussen im Besitz eines auf seine Person ausgestellten Schifferdienstbuches anerkannt gultigen Dienstbuches sein. Diese Person wird als Inhaber des Schifferdienstbuches bezeichnet. Der Inhaber hat das Schifferdienstbuch: a) Bei erstmaliger Dienstaufnahme an Bord dem Schiffsfuhrer auszuhandigen; ... b) Ab Ausgabedatum jeweils mindestens einmal innerhalb 12 Monaten einer ortlichen
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
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gestellt. 3. Die Leichter mit Lange weniger oder gleich mit 89.0 sind dieselbe Leichter unter Europa Norm ÎI. 4. Unter den Klammern werden die mindestnotige Bescheinigungsdokumenten eingetragen. *3) Das Wort, Leichter' bedeutet eine Leichter unter Europa Norm ÎI oder seine Gleichwertigungen în die maxime Lange von 76,5 m. Das Leichter = 2 oder mehrere Leichter gebunden mit eine maxime Lange von 76,5 m und eine maxime Breite von 15 m. *4) Die Behorde kann eine untere Altersgrenze fur einen
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
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ausgeffult ist oder sich dabei Zweifel ergeben, die auch nachtraglich nicht ausgeraumt werden konnen, konnen diese Reisen fur die Berechnung der Fahrzeit oder als nachgewiesene Streckeinfahrten nicht berucksichtigt werden. 3. Pflichten der Schiffsfuhrer Er hat im Schifferdienstbuch die Eintragungen uber seine eigene Person und regelmaBig Eintragungen uber Fahrzeiten und Streckenfahrten vorzunehmen und es bis zur Beendigung des Dienst-, Arbeits- oder sonstigen Verhaltnisses sicher aufzubewahren. Auf Wunsch des Inhabers ist diesem das Schifferdienstbuch jederzeit und unverzunglich auszuhandigen. 4. Pflichten der zustandigen Behorde
EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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jeweils neuer Abschnitt "Dienstzeit an Bord, Schiffsname" ist auszufullen, wenn der Inhaber des Schifferdienstbuches - auf einem Schiff seinen Dienst antritt oder - seine Funktion auf demselben Schiff wechselt. 2.2. Als "Dienstantritt" gilt der Tag, ăn dem der Inhaber des Schifferdienstbuches seine Tatigkeit an Bord aufnimmt. Als "Dienstantritt" gilt der Tag, ăn dem der Inhaber des Schifferdienstbuches seine Tatigkeit an Bord oder seine bisherige Funktion beendet. 3. Fahrzeiten und Streckenfahrten im Jahr 3.1. Einzutragen sind die einzelnen Reisen zur Berechnung der
EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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Schiff seinen Dienst antritt oder - seine Funktion auf demselben Schiff wechselt. 2.2. Als "Dienstantritt" gilt der Tag, ăn dem der Inhaber des Schifferdienstbuches seine Tatigkeit an Bord aufnimmt. Als "Dienstantritt" gilt der Tag, ăn dem der Inhaber des Schifferdienstbuches seine Tatigkeit an Bord oder seine bisherige Funktion beendet. 3. Fahrzeiten und Streckenfahrten im Jahr 3.1. Einzutragen sind die einzelnen Reisen zur Berechnung der Fahrzeiten und fur den Nachweis der Streckenfahrten. Dabei sind unter der Rubrik "Reise von ... " der Abgangsort
EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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seine Funktion auf demselben Schiff wechselt. 2.2. Als "Dienstantritt" gilt der Tag, ăn dem der Inhaber des Schifferdienstbuches seine Tatigkeit an Bord aufnimmt. Als "Dienstantritt" gilt der Tag, ăn dem der Inhaber des Schifferdienstbuches seine Tatigkeit an Bord oder seine bisherige Funktion beendet. 3. Fahrzeiten und Streckenfahrten im Jahr 3.1. Einzutragen sind die einzelnen Reisen zur Berechnung der Fahrzeiten und fur den Nachweis der Streckenfahrten. Dabei sind unter der Rubrik "Reise von ... " der Abgangsort und unter "nach ..." der am
EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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Sobald das Fahrzeug die Fahrt unterbricht: ● Spalte 1 - Datum (Tag und Monat) sofern es sich vom Fahrantrittsdatum unterscheidet ● Spalte 5 - Uhrzeit (Stunde und Minute) ● Spalte 6 - Ort, wo das Fahrzeug stilliegt ● Spalte 7 - Strom-Kilometerangabe fur diesen Ort - Sobald das Fahrzeug seine Fahrt wiederaufnimmt: gleiche Eintragungen, sobald das Fahrzeug die Fahrt beginnt - Sobald das Fahrzeug seine Fahrt beendet: gleiche Eintragungen, sobald das Fahrzeug die Fahrt unterbricht - Die Spalte 8 ist auszufullen, wenn die Besatzung zum ersten Mal an Bord kommt und bei
EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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sich vom Fahrantrittsdatum unterscheidet ● Spalte 5 - Uhrzeit (Stunde und Minute) ● Spalte 6 - Ort, wo das Fahrzeug stilliegt ● Spalte 7 - Strom-Kilometerangabe fur diesen Ort - Sobald das Fahrzeug seine Fahrt wiederaufnimmt: gleiche Eintragungen, sobald das Fahrzeug die Fahrt beginnt - Sobald das Fahrzeug seine Fahrt beendet: gleiche Eintragungen, sobald das Fahrzeug die Fahrt unterbricht - Die Spalte 8 ist auszufullen, wenn die Besatzung zum ersten Mal an Bord kommt und bei jeder Anderung ihrer Zusammensetzung - În den Spalten 9 bis 11 sind fur jedes Besatzungsmitglied
EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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bestimte inneren schiffbaren Wasser zuruck; ... c) Die Behorde ist verantwortlich fur die Datenaufnahme mit der Allgemeineschriftart versehen zum Abschnitt a), und der Schiffsleiter ist verantwortlich fur die Datenaufnahme versehen zum Abschnitt b). 2. Alle Mitglieder mussen im Besitz eines auf seine Person ausgestellten Schifferdienstbuches anerkannt gultigen Dienstbuches sein. Diese Person wird als Inhaber des Schifferdienstbuches bezeichnet. Der Inhaber hat das Schifferdienstbuch: a) Bei erstmaliger Dienstaufnahme an Bord dem Schiffsfuhrer auszuhandigen; ... b) Ab Ausgabedatum jeweils mindestens einmal innerhalb 12 Monaten einer ortlichen
EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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gestellt. 3. Die Leichter mit Lange weniger oder gleich mit 89.0 sind dieselbe Leichter unter Europa Norm ÎI. 4. Unter den Klammern werden die mindestnotige Bescheinigungsdokumenten eingetragen. *3) Das Wort, Leichter' bedeutet eine Leichter unter Europa Norm ÎI oder seine Gleichwertigungen în die maxime Lange von 76,5 m. Das Leichter = 2 oder mehrere Leichter gebunden mit eine maxime Lange von 76,5 m und eine maxime Breite von 15 m. *4) Die Behorde kann eine untere Altersgrenze fur einen
EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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ausgeffult ist oder sich dabei Zweifel ergeben, die auch nachtraglich nicht ausgeraumt werden konnen, konnen diese Reisen fur die Berechnung der Fahrzeit oder als nachgewiesene Streckeinfahrten nicht berucksichtigt werden. 2) Pflichten der Schiffsfuhrer Er hat im Schifferdienstbuch die Eintragungen uber seine eigene Person und regelmassig Eintragungen uber Fahrzeiten und Streckenfahrten vorzunehmen und es bis zur Beendigung des Dienst-, Arbeits- oder sonstigen Verhaltnisses sicher aufzubewahren. Auf Wunsch des Inhabers ist diesem das Schifferdienstbuch jederzeit und unverzunglich auszuhandigen. 3) Pflichten der zustandigen Behorde
EUR-Lex () [Corola-website/Law/210631_a_211960]
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jeweils neuer Abschnitt "Dienstzeit an Bord, Schiffsname" ist auszufullen, wenn der Inhaber des Schifferdienstbuches - auf einem Schiff seinen Dienst antritt oder - seine Funktion auf demselben Schiff wechselt. 2.2. Als "Dienstantritt" gilt der Tag, ăn dem der Inhaber des Schifferdienstbuches seine Tatigkeit an Bord aufnimmt. Als "Dienstantritt" gilt der Tag, ăn dem der Inhaber des Schifferdienstbuches seine Tatigkeit an Bord oder seine bisherige Funktion beendet. 3. Fahrzeiten und Streckenfahrten im Jahr 3.1. Einzutragen sind die einzelnen Reisen zur Berechnung der
EUR-Lex () [Corola-website/Law/210631_a_211960]
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Schiff seinen Dienst antritt oder - seine Funktion auf demselben Schiff wechselt. 2.2. Als "Dienstantritt" gilt der Tag, ăn dem der Inhaber des Schifferdienstbuches seine Tatigkeit an Bord aufnimmt. Als "Dienstantritt" gilt der Tag, ăn dem der Inhaber des Schifferdienstbuches seine Tatigkeit an Bord oder seine bisherige Funktion beendet. 3. Fahrzeiten und Streckenfahrten im Jahr 3.1. Einzutragen sind die einzelnen Reisen zur Berechnung der Fahrzeiten und fur den Nachweis der Streckenfahrten. Dabei sind unter der Rubrik "Reise von ..." der Abgangsort
EUR-Lex () [Corola-website/Law/210631_a_211960]
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seine Funktion auf demselben Schiff wechselt. 2.2. Als "Dienstantritt" gilt der Tag, ăn dem der Inhaber des Schifferdienstbuches seine Tatigkeit an Bord aufnimmt. Als "Dienstantritt" gilt der Tag, ăn dem der Inhaber des Schifferdienstbuches seine Tatigkeit an Bord oder seine bisherige Funktion beendet. 3. Fahrzeiten und Streckenfahrten im Jahr 3.1. Einzutragen sind die einzelnen Reisen zur Berechnung der Fahrzeiten und fur den Nachweis der Streckenfahrten. Dabei sind unter der Rubrik "Reise von ..." der Abgangsort und unter "nach ..." der am
EUR-Lex () [Corola-website/Law/210631_a_211960]
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Sobald das Fahrzeug die Fahrt unterbricht: Spalte 1 - Datum (Tag und Monat) sofern es sich vom Fahrantrittsdatum unterscheidet Spalte 5 - Uhrzeit (Stunde und Minute) Spalte 6 - Ort, wo das Fahrzeug stilliegt Spalte 7 - Strom-Kilometerangabe fur diesen Ort - Sobald das Fahrzeug seine Fahrt wiederaufnimmt: gleiche Eintragungen, sobald das Fahrzeug die Fahrt beginnt - Sobald das Fahrzeug seine Fahrt beendet: gleiche Eintragungen, sobald das Fahrzeug die Fahrt unterbricht - Die Spalte 8 ist auszufullen, wenn die Besatzung zum ersten Mal an Bord kommt und bei
EUR-Lex () [Corola-website/Law/210631_a_211960]
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sich vom Fahrantrittsdatum unterscheidet Spalte 5 - Uhrzeit (Stunde und Minute) Spalte 6 - Ort, wo das Fahrzeug stilliegt Spalte 7 - Strom-Kilometerangabe fur diesen Ort - Sobald das Fahrzeug seine Fahrt wiederaufnimmt: gleiche Eintragungen, sobald das Fahrzeug die Fahrt beginnt - Sobald das Fahrzeug seine Fahrt beendet: gleiche Eintragungen, sobald das Fahrzeug die Fahrt unterbricht - Die Spalte 8 ist auszufullen, wenn die Besatzung zum ersten Mal an Bord kommt und bei jeder Anderung ihrer Zusammensetzung - În den Spalten 9 bis 11 sind fur jedes Besatzungsmitglied
EUR-Lex () [Corola-website/Law/210631_a_211960]
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bestimte inneren schiffbaren Wasser zuruck; ... c) Die Behorde ist verantwortlich fur die Datenaufnahme mit der Allgemeineschriftart versehen zum Abschnitt a), und der Schiffsleiter ist verantwortlich fur die Datenaufnahme versehen zum Abschnitt b). 2. Alle Mitglieder mussen im Besitz eines auf seine Person ausgestellten Schifferdienstbuches anerkannt gultigen Dienstbuches sein. Diese Person wird als Inhaber des Schifferdienstbuches bezeichnet. Der Inhaber hat das Schifferdienstbuch: a) Bei erstmaliger Dienstaufnahme an Bord dem Schiffsfuhrer auszuhandigen; ... b) Ab Ausgabedatum jeweils mindestens einmal innerhalb 12 Monaten einer ortlichen
EUR-Lex () [Corola-website/Law/210631_a_211960]
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der Zulanungsurkunde gegeben. *1) Einen von den Matrosenkann mit einem Maschinist ersetzt sein. *2) Die Behorde (ANR) kann eine untere Qualification fur einen von den Matrose vorsehen X. *3) Das Wort, Leichter'bedeutet eine Leichter unter Europa Norm ÎI oder seine Gleichwertigungen în die maxime Lange von 76,5 m. Das Leichter = 2 oder mehrere Leichter gebunden mit eine maxime Lange von 76,5 m und eine maxime Breite von 15 m. *4) Die Behorde kann eine untere Altersgrenze fur einen
EUR-Lex () [Corola-website/Law/210631_a_211960]
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exprime exotismul Atlantidei noastre franceze: Voici Paris! Pour vous les acclamations Montent de la cité riante et pavoisée Qui, partout, aux palais comme à l’humble croisée, Unit les trois couleurs de nos deux nations... Sous les peupliers d’or, la Seine aux belles rives Vous porte la rumeur de son peuple joyeux, Nobles Hôtes, vers vous les coeurs suivent les yeux, La France vous salue avec ses forces vives! La Force accomplira les travaux éclatants De la paix, et ce pont jetant
[Corola-publishinghouse/Science/2364_a_3689]
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lui Kant și prefigurată la Bergson, se conturează din perspectivă neurofiziologică, psihologică și psihanalitică teoria râsului ca descărcare de energie nervoasă, ca destindere emoțională, îndeosebi prin contribuția lui Herbert Spencer (The Physiology of Laughter, 1860) și Freud (Der Witz und seine Beziehung zum Umbewußten, 1905, Humor, 1927). Se poate spune că în eseurile lui Bergson se concretizează unul dintre cele mai influente și mai cuprinzătoare studii despre râsul comic și tocmai de aceea greu de limitat la o singură teorie cu
by Loredana Ilie [Corola-publishinghouse/Science/1088_a_2596]
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61. 436 Joseph Comby, intervenție în Actes des Rencontres de la Fédération des Oeuvres laïques des Hauts-de-Seine et de la Fondation L'Arche de la fraternité, L'avenir en banlieue. Banlieues riches, banlieues pauvres. Le cas exemplaire de la Défense, Nanterre, colecția "Idées en Seine", 1993, p. 56. 437 John Kenneth Galbraith, "La filière inversée", Le nouvel État industriel. Essai sur le système économique américain, Paris, Gallimard, 1968, pp. 218-225. 438 Acest lucru nu înseamnă că a creat-o ex nihilo. 439 O întreprindere cotată
by Thierry Oblet [Corola-publishinghouse/Science/954_a_2462]