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Jahre vergehen, und Rußland ändert das dermalige Schicksal dieser Länder. Diese Länder haben ihre Verträge mit der Pforte, vermög welchen sie nur eine Oberhoheit, aber keine Herrschaft der Pforte anzuerkennen, und noch weniger sie zu erfahren verbunden sind. Die Pforte hat aber in der Folge nach Willkür gehandelt, und endlich alles Recht beeinträchtigt. Der Fürst Potemkin ließ sich angelegen sein, über die Jahrbücher und vorhandenen Urkunden in Ansehung dieser Länder genaue Nachrichten einzuziehen, alle Archive durchzusuchen, und sich mit allen den
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politischen Verbindung mit den k. k. Erbländern und ihren gemeinschaftlichen Interessen, scheinen die Moldau und Walachei zu jenen heilsamen und edlen Bestandteilen der k. k. Erbstaaten zu gehören, und jenen Wert für sie zu haben, den die Krimm für Rußland hat. Ad secundum. Ich habe gewagt die Verhältnisse der Moldau und Wallachei gegen die k.k. Erbländer bei den jetzigen Konjunkturen zu berühren, nun muss ich noch einige flüchtige Bemerkungen über die grossen Massregeln wagen, welche Russland trotzt allen pfysischen und
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gebilligt, angenommen, und glücklich ausgeführt. a. In dem beiliegenden Verzeichnisse sind sie aufgeführt, dessen authentischen Jnhalt der k. k. Hofkriegsrath bereits bei Eurer Majestät, als Bittsteller solches seinem Promemoria an Eure Majestät von 19. Jänner l. J<ahr> beilegte, beglaubiget hat. Auch war Unterzeichneten von Seiten des k.k. Hofkriegsraths das hier in Abschrift beiliegende Alle, in diesem Exposé oder Bittgründen angeführt authentischen und noch mehrere zum diessfälligen Behufe gereichenden Beilagen stehen den zween in dem Punkte O erwähnten, und bereits
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nicht verböte, müsste er zum Wohl, wenigstens zum künftigen Wohl des allerhöchsten Dienstes und Landes gestehen, dass diese vorläufigen Einrichtungen die einzigen waren, welche dem Lande angemessen, ja angenehm, und dem Dienste vortheilhaft ware, und welche der Erfolg krönte. D. Hat er, Sire, vermög dem obenangeführten Hofdekrete an allen den Landesangelegenheiten theilnehmen müssen. Der Herr General von Enzenberg war den Landesadministrator. Nach seiner Ankunft daselbst in der Bukowina 1 hat er sich nach Jassy der Hauptstadt der Moldau Amtswegen begeben. Es
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und dem Dienste vortheilhaft ware, und welche der Erfolg krönte. D. Hat er, Sire, vermög dem obenangeführten Hofdekrete an allen den Landesangelegenheiten theilnehmen müssen. Der Herr General von Enzenberg war den Landesadministrator. Nach seiner Ankunft daselbst in der Bukowina 1 hat er sich nach Jassy der Hauptstadt der Moldau Amtswegen begeben. Es bestand zu jener Zeit, 1782, noch kein Konsulat in jenen Ländern. Er ward auf Befehl des Hofes von Seite des Kommandirende Generals in Galizien Freyherrn von Schröder mit Kreditivbriefen
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des Kommandirende Generals in Galizien Freyherrn von Schröder mit Kreditivbriefen an den damaligen Hospodar Morussi unter dem Charakter eines Charge d'Affaires ordentlich versehen. Sein aufgetragenes Geschäft betraf verschiedene Auskünfte und Aufklärungen, welche die Bukowinereinrichtungen nothwendig machten. Bei dieser Gelegenheit hat er von dem damaligen Fürsten Moruzzi allerlei von höheren Grade Schikanen, welche ihm Gefahren führen und wahrnehmen liessen, in dem kurzen Aufenthalte von einigen Tagen ausgestanden. Der Argwohn schien dem türkischgesinnte Morussi um so mehr gegründet, weil Unterzeichneter erst frisch
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betreffenden Berichte, um darüber seine Erinnerungen zu machen, immer mitgetheilt. Die Gegenstände, welche er ausgearbeitet, sind in dem sub litt. a angeführten Verzeichnisse zum Theil aufgezeichnet, welches der Hofkriegsrath bereits bei Euer Majestät selbst mit vielem Lobe des Bittwerbers bewährt hat. Der im gedachten Verzeichnisse angeführte, nach allen den Abtheilungen ausgearbeitete vollkommen genehmigte, und bereits in Ausübung gebrachte Regulierungsplan für die Weltund Klostergeistlichkeit der bukowina müchte doch dem Bittwerber zu einem weitere legalen Zeuge dienen, dass er seine Pflichten immer mit
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allen den Abtheilungen ausgearbeitete vollkommen genehmigte, und bereits in Ausübung gebrachte Regulierungsplan für die Weltund Klostergeistlichkeit der bukowina müchte doch dem Bittwerber zu einem weitere legalen Zeuge dienen, dass er seine Pflichten immer mit Vergnügen, Kenntniss, Wärme, und Devotion erfüllt hat. Der Herr Hofrath von Pastori, Referent bei der k.k. Hungarischen Hofkanzlei wurde dieses Planes inne, ersuchte darum den Hofkriegsrath, und stand ihn auf die illyrische Geistlichkeit in allen Stücken anwendbar für sie und den allerhöchsten dienst vortheilhaft. Bei gleichen
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auf die illyrische Geistlichkeit in allen Stücken anwendbar für sie und den allerhöchsten dienst vortheilhaft. Bei gleichen Grundsätzen und Verhältnissen gleiche Pflichten. Zum Massstabe des Verhältnisse der Landpfarrer zu der Bevölkerung musste man die diessfällige Bewandtnis von Jllyrien nehmen. Er hat bereits die allerhöchste Gnade gehabt, selbst Euerer Majestät diesen Plan bei Gelegenheit, wo er eben Höchstderselben Gerechtigkeit und Milde auflehete, mittelst der Bittschrift vom 24. Februar l<aufenden> J<ahr> vorzulegen. Zur Leuchtsäule bei allen seinen Arbeiten hatte er den
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Grundsatz: dass es eine unbedingte und eine verhältnissmässige Güte der Anordnungsgabe; das Ersteres durch die Natur allen Völker gemein ist; und dass man das Zweite in dem Zustande der nation, für welche diese Verfügungen gehören, aufsuchen müssen, und bestehe. Er hat immer bei sich geglaubt nicht fordern zu können, dass die Knappe ein Apfel werden soll, ohne durch alle dazu wischen liegenden Verwandlungen zu gehen. Ist es nicht eine der wesentlichsten Pflichten dem Monarchen, welcher das Bild der Gottheit ist, auch
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Fach, erinnerte Höchstdieselben allerunterthänigst an seinen Zustand, dass er noch kein festes Land entdeckte, nach welchen sein Eifer und sein locker gewordenes Vermögen sich sehnen mussten, nach dem er nebst bei ⅔ von seinem Genüsse vermög seinem Stande und Erziehung hier hat aufopfern und seine Wirtschaft versäumen müssen. S<eine>r Majestät geruheten ihm hierauf zu sagen: "ich möchte ein weinig geduldig sein, um in der Wallachei, da es von Seite der Pforte trüb aussehe, und Hächstdieselben bei sich ergebender Convenance Jhre
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dem allerhöchstens Dienste so ersprießlich und beförderlich daselbst seyn können. Bukowina ist ein Land, das mit der Moldau in der engsten Verbindung steht, und dessen Behandlung und Schicksal auf die Gefühle und Entschliessungen der Moldau und Wallachei einen entscheidenden Einfluss hat; selbe ist bei der damahligen politischen Lage der Moldau in Ansehung ihrer neuen Gränzen und Verhältnisse gegen Osten von der äussersten Wichtigkeit geworden. Es ist wider der Natur dieser Bittschrift den Zustand und Verhältnisse der Bukowina hier gehörig darzustellen. Die
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Landes mit Galizien im Jahr 1786 rieth Herr galizischen Landesgouverneur Graf von Brigido gleich auf die Errichtung zweyer Kreisämter um so mehr ein, da Bukowina nur pfysich betrachtet 2 Kreise Galiziens macht, und ein Gränzland von selbsten mehrere verwickeltere Geschäfte hat. Allein dieses gründliche aus dem Landesverhältnissen geschöpfte Einrathen fand damals wegen dem bevorstanden Kriege nicht statt. I. Soll und darf er im Ansehen seiner Anstrengung zur Erwerbung der Sprachen und Kenntnisse auf das obenangeführten Arbeiten und Dekrete der hohen Stellen
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nicht versagen. Seine Sprachen sind die altgelehrte und neue griechische Sprache, die lateinische, die deutsche, die französischen, und die wallachische; er versteht auch die wälsche. Aus den politischen Kenntnisse macht er Profession; und sie sind der Hauptgegenstand seiner Kenntnisse. Er hat sich nie zu zweifeln erlaubt, dass Menschenund Geschäftskenntniss zu den wesentlichsten Bestandtheilen eines Beamten gehören. Oft hat ein Eifer ohne Kenntnisse sogar Unheil gestiftet; Zeuge ist die Geschichte der Erfahrung. K. Verbürgen die nämlichen Zeugnisse und Handlungen auch seinen moralischen
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und die wallachische; er versteht auch die wälsche. Aus den politischen Kenntnisse macht er Profession; und sie sind der Hauptgegenstand seiner Kenntnisse. Er hat sich nie zu zweifeln erlaubt, dass Menschenund Geschäftskenntniss zu den wesentlichsten Bestandtheilen eines Beamten gehören. Oft hat ein Eifer ohne Kenntnisse sogar Unheil gestiftet; Zeuge ist die Geschichte der Erfahrung. K. Verbürgen die nämlichen Zeugnisse und Handlungen auch seinen moralischen Karakter. Es ist kein Verdienst es ist strengste Pflicht gegen sich selbst es zu seyn, aber auch
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es zu seyn, aber auch Gewohnheit es anzuführen. So selten scheinen selbst die natürlichen Tugenden geworden zu sein. Bei so gearteten Verhältnissen erfuhr er eine Katastropfe des Lebens und des Schicksals, welche in den Jahrbüchern des Missgeschicks kaum ihres Gleichen hat. Er überstand mit Leben diese Katastropfe, um das äusserste zu erfahren, um sein Dasein sich zu vewünschen. Solcher ist der Karakter seiner dermaligen parallel losen traurigen Lage. Geuchen Eure Majestät in der Hülle ihrer Philanthropie und Gerechtigkeitssinns alles anzuhören. L.
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zum Übermass des schrecklichen Schicksals nicht so bald kommen konnte. Diesem beispiellosen Schicksal unterlag Bittsteller Euere Majestät mehr mehr als anderthalb Jahr von 1788, 16-ten März an bis November 1789, wo man ihn nach Haus in die Bukowina menschlicherweise beförderte. Hat man sich zum ungebetenen Vormund aufgeworfen, und auf willkürliche Voraussetzungen Freiheit und Leben hazardirt, so war es sehr und mehr als natürlich gewesen, gleich darauf zu denken, ihn nach Haus zu befördern. Es musste zu dem gränzenlosen Übel nach ein
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sein auf Kosten seiner geleisteten Dienste, seines Amtes, seiner Freiheit und seines Lebens, so lang, so viel, und so unglaublich zu leiden, sondern N. Musste es auch noch, Euere Majestät auf Kosten seines eigenen Vermögen geschehen. 1318 fl. 34 kr. hat er für die Zeit seiner Aufhaltung in den Spitälern entrichten müssen. Kaum hat solches mehr die Wahrscheinlichkeit des Möglichen, aber es ist geschehen. Euere Majestät! Entweder hatte er den Anfall der ihm zugemutheten Hypochondrie gehabt, oder nicht? Letzterer Fall bringt
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so lang, so viel, und so unglaublich zu leiden, sondern N. Musste es auch noch, Euere Majestät auf Kosten seines eigenen Vermögen geschehen. 1318 fl. 34 kr. hat er für die Zeit seiner Aufhaltung in den Spitälern entrichten müssen. Kaum hat solches mehr die Wahrscheinlichkeit des Möglichen, aber es ist geschehen. Euere Majestät! Entweder hatte er den Anfall der ihm zugemutheten Hypochondrie gehabt, oder nicht? Letzterer Fall bringt unmittelbar die gerechte und wohltätige Vorbescheidung mit sich; und doch wer wird ihn
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Veranlassung und Zerstreuung erheischt haben, wie es die Folgen erwiesen haben, so bald er nach Haus kam, und frey war. Das Verfahren geschah aber wieder die diesfälligen, deutlichen, und gewöhnlichen Grundsätzen. Es war blosse Gewallt. Die Vormundschaft war ungebeten; sie hat sich mit Verletzung der Personalund Eigenthumssicherheit und wieder seine augenblickliche und immerwährende Protestazion aufgedrungen; und endlich c. hatte diese ungebetenen Vormundschaft ihrer natürlichsten Pflichten nachkommen, und ihn sogleich nach Haus schicken oder gehen lassen sollen, wodurch er deutlich dem schrecklichen
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Protestazion aufgedrungen; und endlich c. hatte diese ungebetenen Vormundschaft ihrer natürlichsten Pflichten nachkommen, und ihn sogleich nach Haus schicken oder gehen lassen sollen, wodurch er deutlich dem schrecklichen Schicksale und der giftigen Aetzung, wofür er noch 1318 fl. 34 kr. hat zahlen müssen, entgangen wäre, sie hat ihm aber anderthalb Jahre auf die unverzeihlichste Art schmachten, darben, und mit dem Tode ringen lassen. Eure Majestät ! Kaum war er nach Haus gekommen, und die Zerstreuung und Freyheit gab ihn sogleich sogar die
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diese ungebetenen Vormundschaft ihrer natürlichsten Pflichten nachkommen, und ihn sogleich nach Haus schicken oder gehen lassen sollen, wodurch er deutlich dem schrecklichen Schicksale und der giftigen Aetzung, wofür er noch 1318 fl. 34 kr. hat zahlen müssen, entgangen wäre, sie hat ihm aber anderthalb Jahre auf die unverzeihlichste Art schmachten, darben, und mit dem Tode ringen lassen. Eure Majestät ! Kaum war er nach Haus gekommen, und die Zerstreuung und Freyheit gab ihn sogleich sogar die durch die Leiden zerrütteten Kräfte zurück
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1000 fl. jährlich; b. Den Nachtrag seines seit 16-ten Dezember 1788 so hart und so willkürlich auf 365 fl. jährlich reduzierten Gehalts; c. um die Zurückstellung der Summe von 1318 fl. 34 kr. die er für seine Leiden als Kosten hat auch noch entrichten müssen; und d. um Verleichung der Kreishauptmannsstelle in der Bukowina; entweder durch die Errichtung eines 2-ten Kreisamts, welches der Zustand der Bukowina nothwendig erheische; oder durch die Ziehung des dermaligen Bukowiner Kreishauptmannes zum Gubernium; oder auch um
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darin zerfiel das Votum des Herrn Referenten Graf Odonell völlig hin in Trümmern, und Bittsteller vermög dem erhaltenen Dekrete würde zu einem Gubernialsekretär in Galizien gemacht, und eine Hoffnung auf die daselbst in Erledigung kommende Kreishauptmannstelle ihm vorbehalten. Die Stelle hat durch diesen Antrag für einen Unglücklichen viel gethan; denn er entkam dem neuen Druke des Herrn Referenten Grafen Odonell, und de reellen Drangsalen des Augenblickes wurden durch ihm umhüllt, wurde er nicht gerettet. Eure Majestät! Die Lage des bedrängten Bittstellers
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für einen Unglücklichen viel gethan; denn er entkam dem neuen Druke des Herrn Referenten Grafen Odonell, und de reellen Drangsalen des Augenblickes wurden durch ihm umhüllt, wurde er nicht gerettet. Eure Majestät! Die Lage des bedrängten Bittstellers ist ausserordentlich, und hat die höchste Stufe des Schrecklichen dadurch erreicht, dass er jetzt, wo die Länder, Moldau und Wallachei den Türken, so viel als schon abgetreten sind, nicht mehr zurückgehen kann, nachdem er bereits ohne Land, ohne Vermögen, ohne Befreunden, ohne Zuflucht, ohne
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