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ist von der Behorde (ANR) - durch die Hafensfuhrer - ausgestellt. Das erste Bordbuch, das zu versehen ist mit der Nummer 1, dem Namen des Schiffes und dessen amtlichen Schiffsnummer, muss von der Behorde ausgestellt sein, die dem Schiff das Schiffsattest erteilt hat. Dieses Zertifikat muss an Bord behalten. Die Ausstellung der nachtraglicheren Bordbucher muss im Zertifikat einschreiben. Ein neues Bordbuch kann nicht ausgestellt sein, nur als mân das vorige Bordbuch vorstellt. 3. Das vorangegangene Bordbuch muss unaustilgbar "ungultig" gekennzeichnet und dem Schiffsfuhrer
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
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Bei einem Austausch oder einer Verstarkung der Besatzung muss fur jedes neue Besatzungsmitglied eine Beschreibung nach einer Kopie der Seite mit den Eintragungen der Fahr- und Ruhezeiten aus dem Bordbuch des Schiffes, auf dem die letzte Reise des Besatzungsmitgliedes stattgefunden hat, beiliegen. 7. Die nach dem Wechsel der Betriebsform notwendige Eintragungen mussen auf einer neuen Seite des Bordbuches eingetragen werden. 8. Nummer 2 der Anleitung zur Fuhren des Bordbuches, wonach ein einziges Schemă pro Fahrt fur die Eintragungen der Ruhezeiten genugt
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
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Signature du titulaire / Unterschrift des inhabers Titularul prezentului carnet de serviciu s-a legitimat cu cel puțin unul din documentele menționate mai jos: Le titulaire du present livret de service a justifie son indentite au moyen/ Der Inhaber dieses Dienstbuches hat sich ausgewiesen [] pașaportul d'un passeport/ durch einen ReisepaB [] cartea de identitate d/une carte naționale d'identite / durch eine Identitatskarte Tipul documentului : Designation du documment: /Bezeichnung des Dokumentes Numărul documentului: No du document: /Nummer des Dokumentes Document eliberat de către
EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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das Schifferdienstbuch bei einzelnen Reisen unvollstandig ausgeffult ist oder sich dabei Zweifel ergeben, die auch nachtraglich nicht ausgeraumt werden konnen, konnen diese Reisen fur die Berechnung der Fahrzeit oder als nachgewiesene Streckeinfahrten nicht berucksichtigt werden. 3. Pflichten der Schiffsfuhrer Er hat im Schifferdienstbuch die Eintragungen uber seine eigene Person und regelmaBig Eintragungen uber Fahrzeiten und Streckenfahrten vorzunehmen und es bis zur Beendigung des Dienst-, Arbeits- oder sonstigen Verhaltnisses sicher aufzubewahren. Auf Wunsch des Inhabers ist diesem das Schifferdienstbuch jederzeit und unverzunglich
EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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Person und regelmaBig Eintragungen uber Fahrzeiten und Streckenfahrten vorzunehmen und es bis zur Beendigung des Dienst-, Arbeits- oder sonstigen Verhaltnisses sicher aufzubewahren. Auf Wunsch des Inhabers ist diesem das Schifferdienstbuch jederzeit und unverzunglich auszuhandigen. 4. Pflichten der zustandigen Behorde Sie hat die Pflicht, aber auch das Recht, vorgelegte Dienstbucher zu prufen und je nach Ergebnis mit den entsprechenden Kontrollvermerk zu versehen. În diesem SERIA Zusammenhang darf sie auch die Vorlage von Bordbuchern vollstandig oder auszugsweise oder von anderen geeigneten Belegen verlangen
EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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Eintragungen behalten. c) Die Behorde, die das Bordbuch ausstellt, bescheinigt es durch einen Zeugnis în dem, die Schiffsnamme, Aufnahmesnummer des Schiffes und Austellungsdatum erwahnt sind. ... 2. Eintragungen im Bordbuch Die Eintragungen, die der Schiffsfuhrer în dem vorliegenden Bordbuch zu machen hat, mussen den Vortschriften der Untersuchungsordnung entsprechen. Die Tatigkeiten der Besatzungsmitglieder kann folgendermassen eingetragen werden: - Cdt - Schiffsfuhrer (A oder B Kategorie) - Tim - Steuermann (Offizieraufdeck) - Smc - Chefmechaniker - Mec - Maschinist (Offiziermechaniker/Motorenwart) - Sec - Bootsmann - Măr - Matrose - Mrs - Leichtmatrose - Mcs - Leichtmaschinist Auf jeder Seite
EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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Abschnitt a), und der Schiffsleiter ist verantwortlich fur die Datenaufnahme versehen zum Abschnitt b). 2. Alle Mitglieder mussen im Besitz eines auf seine Person ausgestellten Schifferdienstbuches anerkannt gultigen Dienstbuches sein. Diese Person wird als Inhaber des Schifferdienstbuches bezeichnet. Der Inhaber hat das Schifferdienstbuch: a) Bei erstmaliger Dienstaufnahme an Bord dem Schiffsfuhrer auszuhandigen; ... b) Ab Ausgabedatum jeweils mindestens einmal innerhalb 12 Monaten einer ortlichen zustandigen Behorde vorzulegen und mit dem Kontrollvermark versehen zu lassen. ... 3. Der Schiffsfuhrer hat. a) Im Schifferdienstbuch regelmassig
EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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Schifferdienstbuches bezeichnet. Der Inhaber hat das Schifferdienstbuch: a) Bei erstmaliger Dienstaufnahme an Bord dem Schiffsfuhrer auszuhandigen; ... b) Ab Ausgabedatum jeweils mindestens einmal innerhalb 12 Monaten einer ortlichen zustandigen Behorde vorzulegen und mit dem Kontrollvermark versehen zu lassen. ... 3. Der Schiffsfuhrer hat. a) Im Schifferdienstbuch regelmassig alle Eintragungen nach Massgabe der Anweisungen zur Fuhren des Schifferdienstbuches vorzunehmen; ... b) Es bis zur Beendigung des Dienst-, Arbeits- oder sonstigen Verhaltnisses sicher im Steuerhaus zu verwahren; ��... c) Dem Inhaber auf dessen Wunsch das Schifferdienstbuch jederzeit
EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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und fur die Kontrollorgane jederzeit zuganglich sein. 4. În bestimmten Sektoren der schiffbaren Binnengewasser kann die Behorde verschiedene Betriebsformen fordern, als diejenige în diesem Artikel angebrachte Betriebsformen (ANR). V. Mindestruhezeit (Art. 9 - von der Normen) 1. În der Betriebsform A1 hat jedes Besatzungsmitglied Anspruch auf eine unterbrochene Zeit von 8 Stunden ausserhalb der Fahrt und dies innerhalb von jeweils 24 Stunden, die mit dem Ende jeder Ruhezeit von 8 Stunden zu laufen beginnen. 2. În der Betriebsform A2 hat jedes Besatzungsmitglied
EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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Betriebsform A1 hat jedes Besatzungsmitglied Anspruch auf eine unterbrochene Zeit von 8 Stunden ausserhalb der Fahrt und dies innerhalb von jeweils 24 Stunden, die mit dem Ende jeder Ruhezeit von 8 Stunden zu laufen beginnen. 2. În der Betriebsform A2 hat jedes Besatzungsmitglied Anspruch auf eine Zeit von 8 Stunden, wovon 6 unterbrochene Stunden ausserhalb der Fahrt liegen mussen, und dies innerhalb von jeweils 24 Stunden, die mit dem Ende jeder Ruhezeit von 6 Stunden zu laufen beginnen. 3. În der
EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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Besatzungsmitglied Anspruch auf eine Zeit von 8 Stunden, wovon 6 unterbrochene Stunden ausserhalb der Fahrt liegen mussen, und dies innerhalb von jeweils 24 Stunden, die mit dem Ende jeder Ruhezeit von 6 Stunden zu laufen beginnen. 3. În der Betriebsform hat jedes Besatzungsmitglied Anspruch auf eine Ruhezeit von 24 Stunden innerhalb eines Zeitraums von 48 Stunden. Die Mitglieder unter 18 Jahre Alt haben die Ruhezeit mindestens zweimal 6 Stunden unterbrochene Stunden betragen. 4. Wahrend seiner Mindestruhezeit darf ein Mitglied der Besatzung
EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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ist von der Behorde (ANR) - durch die Hafensfuhrer - ausgestellt. Das erste Bordbuch, das zu versehen ist mit der Nummer 1, dem Namen des Schiffes und dessen amtlichen Schiffsnummer, muss von der Behorde ausgestellt sein, die dem Schiff das Schiffsattest erteilt hat. Dieses Zertifikat muss an Bord behalten. Die Ausstellung der nachtraglicheren Bordbucher muss im Zertifikat einschreiben. Ein neues Bordbuch kann nicht ausgestellt sein, nur als mân das vorige Bordbuch vorstellt. 3. Das vorangegangene Bordbuch muss unaustilgbar "ungultig" gekennzeichnet und dem Schiffsfuhrer
EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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Bei einem Austausch oder einer Verstarkung der Besatzung muss fur jedes neue Besatzungsmitglied eine Beschreibung nach einer Kopie der Seite mit den Eintragungen der Fahr- und Ruhezeiten aus dem Bordbuch des Schiffes, auf dem die letzte Reise des Besatzungsmitgliedes stattgefunden hat, beiliegen. 7. Die nach dem Wechsel der Betriebsform notwendige Eintragungen mussen auf einer neuen Seite des Bordbuches eingetragen werden. 8. Nummer 2 der Anleitung zur Fuhren des Bordbuches, wonach ein einziges Schemă pro Fahrt fur die Eintragungen der Ruhezeiten genugt
EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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Signature du titulaire/Unterschrift des inhabers Titularul prezentului carnet de serviciu s-a legitimat cu cel puțin unul din documentele menționate mai jos/Le titulaire du present livret de service a justifie son indentite au moyen/Der Inhaber dieses Dienstbuches hat sich ausgewiesen [] pașaportul/d'un passeport/durch einen Reisepass [] cartea de identitate/d`une carte naționale d`identite/durch eine Identitatskarte [] documentul de mai jos cu traducerea sa oficială/le document cîte ci-dessous, avec să traduction officielle/durch das nachfolgend
EUR-Lex () [Corola-website/Law/210631_a_211960]
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das Schifferdienstbuch bei einzelnen Reisen unvollstandig ausgeffult ist oder sich dabei Zweifel ergeben, die auch nachtraglich nicht ausgeraumt werden konnen, konnen diese Reisen fur die Berechnung der Fahrzeit oder als nachgewiesene Streckeinfahrten nicht berucksichtigt werden. 2) Pflichten der Schiffsfuhrer Er hat im Schifferdienstbuch die Eintragungen uber seine eigene Person und regelmassig Eintragungen uber Fahrzeiten und Streckenfahrten vorzunehmen und es bis zur Beendigung des Dienst-, Arbeits- oder sonstigen Verhaltnisses sicher aufzubewahren. Auf Wunsch des Inhabers ist diesem das Schifferdienstbuch jederzeit und unverzunglich
EUR-Lex () [Corola-website/Law/210631_a_211960]
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Person und regelmassig Eintragungen uber Fahrzeiten und Streckenfahrten vorzunehmen und es bis zur Beendigung des Dienst-, Arbeits- oder sonstigen Verhaltnisses sicher aufzubewahren. Auf Wunsch des Inhabers ist diesem das Schifferdienstbuch jederzeit und unverzunglich auszuhandigen. 3) Pflichten der zustandigen Behorde Sie hat die Pflicht, aber auch das Recht, vorgelegte Dienstbucher zu prufen und je nach Ergebnis mit den entsprechenden Kontrollvermerk zu versehen. În diesem Zusammenhang darf sie auch die Vorlage von Bordbuchern vollstandig oder auszugsweise oder von anderen geeigneten Belegen verlangen. B
EUR-Lex () [Corola-website/Law/210631_a_211960]
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Eintragungen behalten. c) Die Behorde, die das Bordbuch ausstellt, bescheinigt es durch einen Zeugnis în dem, die Schiffsnamme, Aufnahmesnummer des Schiffes und Austellungsdatum erwahnt sind. ... 2. Eintragungen im Bordbuch Die Eintragungen, die der Schiffsfuhrer în dem vorliegenden Bordbuch zu machen hat, mussen den Vortschriften der Untersuchungsordnung entsprechen. Die Tatigkeiten der Besatzungsmitglieder kann folgendermassen eingetragen werden: - Cdt - Schiffsfuhrer (A oder B Kategorie oder Steuermann) - Tim - Steuermann (Offizieraufdeck) - Smc - Chefmechaniker - Mec - Maschinist (Offiziermechaniker/Motorenwart) - Sec - Bootsmann - Măr - Matrose - Mrs - Leichtmatrose - Mcs - Leichtmaschinist Auf
EUR-Lex () [Corola-website/Law/210631_a_211960]
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Abschnitt a), und der Schiffsleiter ist verantwortlich fur die Datenaufnahme versehen zum Abschnitt b). 2. Alle Mitglieder mussen im Besitz eines auf seine Person ausgestellten Schifferdienstbuches anerkannt gultigen Dienstbuches sein. Diese Person wird als Inhaber des Schifferdienstbuches bezeichnet. Der Inhaber hat das Schifferdienstbuch: a) Bei erstmaliger Dienstaufnahme an Bord dem Schiffsfuhrer auszuhandigen; ... b) Ab Ausgabedatum jeweils mindestens einmal innerhalb 12 Monaten einer ortlichen zustandigen Behorde vorzulegen und mit dem Kontrollvermark versehen zu lassen. ... 3. Der Schiffsfuhrer hat. a) Im Schifferdienstbuch regelmassig
EUR-Lex () [Corola-website/Law/210631_a_211960]
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Schifferdienstbuches bezeichnet. Der Inhaber hat das Schifferdienstbuch: a) Bei erstmaliger Dienstaufnahme an Bord dem Schiffsfuhrer auszuhandigen; ... b) Ab Ausgabedatum jeweils mindestens einmal innerhalb 12 Monaten einer ortlichen zustandigen Behorde vorzulegen und mit dem Kontrollvermark versehen zu lassen. ... 3. Der Schiffsfuhrer hat. a) Im Schifferdienstbuch regelmassig alle Eintragungen nach Massgabe der Anweisungen zur Fuhren des Schifferdienstbuches vorzunehmen; ... b) Es bis zur Beendigung des Dienst-, Arbeits- oder sonstigen Verhaltnisses sicher im Steuerhaus zu verwahren; ... c) Dem Inhaber auf dessen Wunsch das Schifferdienstbuch jederzeit
EUR-Lex () [Corola-website/Law/210631_a_211960]
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und fur die Kontrollorgane jederzeit zuganglich sein. 4. În bestimmten Sektoren der schiffbaren Binnengewasser kann die Behorde verschiedene Betriebsformen fordern, als diejenige în diesem Artikel angebrachte Betriebsformen(ANR). - V. - Mindestruhezeit (Art. 9 - von der Normen) 1. În der Betriebsform A1 hat jedes Besatzungsmitglied Anspruch auf eine unterbrochene Zeit von 8 Stunden ausserhalb der Fahrt und dies innerhalb von jeweils 24 Stunden, die mit dem Ende jeder Ruhezeit von 8 Stunden zu laufen beginnen. 2. În der Betriebsform A2 hat jedes Besatzungsmitglied
EUR-Lex () [Corola-website/Law/210631_a_211960]
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Betriebsform A1 hat jedes Besatzungsmitglied Anspruch auf eine unterbrochene Zeit von 8 Stunden ausserhalb der Fahrt und dies innerhalb von jeweils 24 Stunden, die mit dem Ende jeder Ruhezeit von 8 Stunden zu laufen beginnen. 2. În der Betriebsform A2 hat jedes Besatzungsmitglied Anspruch auf eine Zeit von 8 Stunden, wovon 6 unterbrochene Stunden ausserhalb der Fahrt liegen mussen, und dies innerhalb von jeweils 24 Stunden, die mit dem Ende jeder Ruhezeit von 6 Stunden zu laufen beginnen. 3. În der
EUR-Lex () [Corola-website/Law/210631_a_211960]
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Besatzungsmitglied Anspruch auf eine Zeit von 8 Stunden, wovon 6 unterbrochene Stunden ausserhalb der Fahrt liegen mussen, und dies innerhalb von jeweils 24 Stunden, die mit dem Ende jeder Ruhezeit von 6 Stunden zu laufen beginnen. 3. În der Betriebsform hat jedes Besatzungsmitglied Anspruch auf eine Ruhezeit von 24 Stunden innerhalb eines Zeitraums von 48 Stunden. Die Mitglieder unter 18 Jahre Alt haben die Ruhezeit mindestens zweimal 6 Stunden unterbrochene Stunden betragen. 4. Wahrend seiner Mindestruhezeit darf ein Mitglied der Besatzung
EUR-Lex () [Corola-website/Law/210631_a_211960]
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ist von der Behorde (ANR) - durch die Hafensfuhrer - ausgestellt. Das erste Bordbuch, das zu versehen ist mit der Nummer 1, dem Namen des Schiffes und dessen amtlichen Schiffsnummer, muss von der Behorde ausgestellt sein, die dem Schiff das Schiffsattest erteilt hat. Dieses Zertifikat muss an Bord behalten. Die Ausstellung der nachtraglicheren Bordbucher muss im Zertifikat einschreiben. Ein neues Bordbuch kann nicht ausgestellt sein, nur als mân das vorige Bordbuch vorstellt. 3. Das vorangegangene Bordbuch muss unaustilgbar 'ungultig' gekennzeichnet und dem Schiffsfuhrer
EUR-Lex () [Corola-website/Law/210631_a_211960]
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Bei einem Austausch oder einer Verstarkung der Besatzung muss fur jedes neue Besatzungsmitglied eine Beschreibung nach einer Kopie der Seite mit den Eintragungen der Fahr- und Ruhezeiten aus dem Bordbuch des Schiffes, auf dem die letzte Reise des Besatzungsmitgliedes stattgefunden hat, beiliegen. 7. Die nach dem Wechsel der Betriebsform notwendige Eintragungen mussen auf einer neuen Seite des Bordbuches eingetragen werden. 8. Nummer 2 der Anleitung zur Fuhren des Bordbuches, wonach ein einziges Schemă pro Fahrt fur die Eintragungen der Ruhezeiten genugt
EUR-Lex () [Corola-website/Law/210631_a_211960]
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art, tonne) ............. are acceptul Companiei Naționale "Administrația Porturilor Dunării Maritime" - S.A. Galați pentru intrarea în portul Galați/Brăila/Tulcea. has been accepted by the N.C The Ports Administration on the Maritime Danube Galați to proceed alongside în port Galați hat die Anlegenerlaubnis von N.G Verwaltung der Hafen Galați A.G vor Einfahrten Galați (verso) OPERAȚIUNILE NAVEI LOADING AND UNLOADING LADEN UND AUSLADEN Descărcare Încărcare Unloading Loading Ausladen Laden Pescaj sosire (m): prova ..... pupa ..... Pescaj sosire (m): prova ...... pupa ...... Draft
EUR-Lex () [Corola-website/Law/231580_a_232909]