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Tauglichkeit ein auf seine Persdon ausgestelltes Schifferdienstbuch haben. Es dient bei Personen, die ein Patent erwerben wollen, auch zum Nachweis der Fahrzeiten und Streckenfahrten auf dem WasserstraBen. Der Inhaber eines Befahigeungszeugnisses benotigt ein Schifferdienstbuch nur zur Eintragung der Streckenfahrten, wenn sein Patent oder Befahigeungszeugnisses fur diese Strecken nicht gilt und er es erwerben mochte. 2. Pflichten der Inhaber eines Schifferdienstbuches Inhaber des Schifferdienstbuches ist die Person, auf welche das Schifferdienstbuch ausgestellt ist. Das Schifferdienstbuch ist bei erstmaligem Dienstantritt dem Schiffsfuhrer auszuhandigen
ANEXE din 3 martie 2006 la Ordinul nr. 319 din 2006 *). In: EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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vollstandig oder auszugsweise oder von anderen geeigneten Belegen verlangen. B) Anweisungen zur Fuhrung des Schifferdienstbuches ... 1. Allgemeines 1.1. Der Schiffsfuhrer muB die Eintragungen regelmaBig vornehmen. 1.2. Die Eintragungen der vergangenen Reise mussen vor Antritt der nachsten Reise ausgefuhrt sein. 1.3. Die Eintragungen mussen mit den Eintragungen im Bordbuch ubereinstimmen. 1.4. 180 effektive Fahrtage în der Binnenschiffahrt gelten als ein Jahr Fahrzeit. Innerhalb von 365 aufeinanderfolgenden Tagen konnen hochstens 180 Tage angerechnet werden. 2. Dienstzeit an Bord 2
ANEXE din 3 martie 2006 la Ordinul nr. 319 din 2006 *). In: EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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Fahrzeit. Innerhalb von 365 aufeinanderfolgenden Tagen konnen hochstens 180 Tage angerechnet werden. 2. Dienstzeit an Bord 2.1. Ein jeweils neuer Abschnitt "Dienstzeit an Bord, Schiffsname" ist auszufullen, wenn der Inhaber des Schifferdienstbuches - auf einem Schiff seinen Dienst antritt oder - seine Funktion auf demselben Schiff wechselt. 2.2. Als "Dienstantritt" gilt der Tag, ăn dem der Inhaber des Schifferdienstbuches seine Tatigkeit an Bord aufnimmt. Als "Dienstantritt" gilt der Tag, ăn dem der Inhaber des Schifferdienstbuches seine Tatigkeit an Bord oder seine
ANEXE din 3 martie 2006 la Ordinul nr. 319 din 2006 *). In: EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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Allgemeines a) An Bord jedes es Schiffs unter rumanischen Flagge muss mân sich ein Bordbuch finden. Das Bordbuch wird gemass folgenden Anweisungen ausfullen. b) Das Bordbuch stellt sich von der Behorde durch das Hafenamt aus (ANR). Kein Bordbuch kann ausgestellt sein, vor der Vorstellung des voriges ausgestellt sein. Das soll die Erwahnung, Aufhebung' enthalten und an Schiffbord 6 Monaten von dem letzten Eintragungen behalten. c) Die Behorde, die das Bordbuch ausstellt, bescheinigt es durch einen Zeugnis în dem, die Schiffsnamme, Aufnahmesnummer
ANEXE din 3 martie 2006 la Ordinul nr. 319 din 2006 *). In: EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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unter rumanischen Flagge muss mân sich ein Bordbuch finden. Das Bordbuch wird gemass folgenden Anweisungen ausfullen. b) Das Bordbuch stellt sich von der Behorde durch das Hafenamt aus (ANR). Kein Bordbuch kann ausgestellt sein, vor der Vorstellung des voriges ausgestellt sein. Das soll die Erwahnung, Aufhebung' enthalten und an Schiffbord 6 Monaten von dem letzten Eintragungen behalten. c) Die Behorde, die das Bordbuch ausstellt, bescheinigt es durch einen Zeugnis în dem, die Schiffsnamme, Aufnahmesnummer des Schiffes und Austellungsdatum erwahnt sind. ... 2
ANEXE din 3 martie 2006 la Ordinul nr. 319 din 2006 *). In: EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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finden, und die weiter unter dem Namen Normen erscheinen, werden durch Anordnung des Bunderminister fur Verkehr, Bau und Tourismus Nummer ........./2006 zugelassen. ... Die fur die jeweilige Betriebsform und Einsatzzeit des Fahrzeugs vorgeschriebene Besatzung muss wahrend der Fahrt standig an Bord sein. Der Antritt einer Fahrt ohne die vorgeschriebene Besatzung ist unzulassig. Fahrzeuge, auf denen durch unvorgesehene Umstande (zum Beispiel, Krankheit, Unfall, befordliche Anordnung) hochstens ein Mitglied von der vorgeschriebenen Besatzung wahrend der Fahrt ausfallt: - konnen ihre Fahrt bis zum nachsten erreichbaren
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bis zur Tagesendstation - fortsetzen, wenn an Bord neben einem Inhaber des nach der erfordertlichen Patentes fur die betreffende Strecke noch ein weiteres Mitglied der vorgeschriebene Besatzung vorhanden ist. Werwende Mutter Wochnerinnen durfen wahrend mindestens 14 Wochen nicht Mitglied der Mindestbesatzung sein. Davon mussen wenigstens 6 Wochen vor und 7 Wochen nach der Niederkunft liegen. b) Fur die Anwendungen der Verfugungen von den Normen mussen auch die Fahr- und Ruhezeiten berucksichtigt werden, die ausserhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung abgeleistet werden. ... 2. Mitglieder
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nach der Niederkunft liegen. b) Fur die Anwendungen der Verfugungen von den Normen mussen auch die Fahr- und Ruhezeiten berucksichtigt werden, die ausserhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung abgeleistet werden. ... 2. Mitglieder der Besatzung - Befahigung a) Die Mitglieder der Besatzung konnen sein: Leichtmaschinist, Leichtmatrose, Matrose, Bootsmann, Maschinist (Offiziermechaniker/Motorenwart), Chefmechaniker, Steuermann (Offizieraufdeck), Schiffsfuhrer. ... b) Die Amten an Schiffsbord fur die schiffbaren Binnengewasser konnen nur von Personen entfullt sein, die enthaltende oder wiederbestatigende Bescheinigungspapiere gemass der Vorschrift der Ausbildungsstandarde, der Zustandigkeitsbestatigung und die
ANEXE din 3 martie 2006 la Ordinul nr. 319 din 2006 *). In: EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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Verordnung abgeleistet werden. ... 2. Mitglieder der Besatzung - Befahigung a) Die Mitglieder der Besatzung konnen sein: Leichtmaschinist, Leichtmatrose, Matrose, Bootsmann, Maschinist (Offiziermechaniker/Motorenwart), Chefmechaniker, Steuermann (Offizieraufdeck), Schiffsfuhrer. ... b) Die Amten an Schiffsbord fur die schiffbaren Binnengewasser konnen nur von Personen entfullt sein, die enthaltende oder wiederbestatigende Bescheinigungspapiere gemass der Vorschrift der Ausbildungsstandarde, der Zustandigkeitsbestatigung und die Austellung des Brevet- und Zertifikatsleistung der Navigationspersonal fur die Binnenschiffe unter rumanischen Flagge haben, und die den Beweis machen, dass sie wenigstens die notige minimum Alter
ANEXE din 3 martie 2006 la Ordinul nr. 319 din 2006 *). In: EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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Behorde ist verantwortlich fur die Datenaufnahme mit der Allgemeineschriftart versehen zum Abschnitt a), und der Schiffsleiter ist verantwortlich fur die Datenaufnahme versehen zum Abschnitt b). 2. Alle Mitglieder mussen im Besitz eines auf seine Person ausgestellten Schifferdienstbuches anerkannt gultigen Dienstbuches sein. Diese Person wird als Inhaber des Schifferdienstbuches bezeichnet. Der Inhaber hat das Schifferdienstbuch: a) Bei erstmaliger Dienstaufnahme an Bord dem Schiffsfuhrer auszuhandigen; ... b) Ab Ausgabedatum jeweils mindestens einmal innerhalb 12 Monaten einer ortlichen zustandigen Behorde vorzulegen und mit dem Kontrollvermark
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diesen Uhrzeiten kann abgewichen werden, wenn das Schiff mit einem von der zustandigen Behorde zugelassenen Fahrtenschreiber begabt ist. Dieser Fahrtenschreiber muss wenigstens seit dem Beginn der letzten ununterbrochenen 8 und betreffend 6 Ruhezeite eingeschaltet und fur die Kontrollorgane jederzeit zuganglich sein. 4. În bestimmten Sektoren der schiffbaren Binnengewasser kann die Behorde verschiedene Betriebsformen fordern, als diejenige în diesem Artikel angebrachte Betriebsformen (ANR). V. Mindestruhezeit (Art. 9 - von der Normen) 1. În der Betriebsform A1 hat jedes Besatzungsmitglied Anspruch auf eine unterbrochene
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Kontrolle uber die Einhaltung von den Schiffsleiter die Schifffahrtszeit, die Unterbrechung der Schifffahrtszeit und die Ruhezeit auszufuhren. VI. Wechsel oder Wiederholung der Betriebsform (Art. 10 - von der Normen) 1. Ein Wechsel oder eine Wiederholung der Betriebsform nach Massgabe der Vorschriften sein: a) Von der Betriebsform A1 darf nur dann în die Betriebsform Art. A2 gewechselt werden, wenn: ... - ein vollstandiger Austausch der Besatzung stattgefunden ist, oder - die fur die Betriebsform A2 bestimmten Besatzungsmitglieder unmittelbar vor dem Wechsel eine achtstundige Ruhezeit, wovon 6
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Eintrage ist der Schiffsfuhrer. 2. Das Bordbuch ist von der Behorde (ANR) - durch die Hafensfuhrer - ausgestellt. Das erste Bordbuch, das zu versehen ist mit der Nummer 1, dem Namen des Schiffes und dessen amtlichen Schiffsnummer, muss von der Behorde ausgestellt sein, die dem Schiff das Schiffsattest erteilt hat. Dieses Zertifikat muss an Bord behalten. Die Ausstellung der nachtraglicheren Bordbucher muss im Zertifikat einschreiben. Ein neues Bordbuch kann nicht ausgestellt sein, nur als mân das vorige Bordbuch vorstellt. 3. Das vorangegangene Bordbuch
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des Schiffes und dessen amtlichen Schiffsnummer, muss von der Behorde ausgestellt sein, die dem Schiff das Schiffsattest erteilt hat. Dieses Zertifikat muss an Bord behalten. Die Ausstellung der nachtraglicheren Bordbucher muss im Zertifikat einschreiben. Ein neues Bordbuch kann nicht ausgestellt sein, nur als mân das vorige Bordbuch vorstellt. 3. Das vorangegangene Bordbuch muss unaustilgbar "ungultig" gekennzeichnet und dem Schiffsfuhrer zuruckgegeben werden und muss an Bord fur 6 Monaten von der letzten Aufnahme behaltet. Fur die Aufhebung will mân den leeren Ort
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Art. 12 - von der Normen) 1. Unbeschadet der ubrigen Bestimmungen dieser Verordnung mussen Motorschiffe, Schubboote, Schubverbande und Fahrgastschiffe, die mit der Mindestbesatzung gefahren werden sollen, einem der nachfolgenden Ausrustungsstandards genugen: 1.1. Standard S1 a) Die Antriebsanlagen mussen șo eingerichtet sein, dass die Veranderung der Fahrgeschwindigkeit und die Umkehrung der Propellerschubrichtung vom Steuerstand aus erfolgen kann. Die fur den Fahrbetrieb erfoderlichen Hilfsmachinen mussen vom Steuerstand aus ein- und ausgeschaltet werden konnen, es șei denn, dies geschieht automatisch oder diese Maschinen laufen
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der Temperatur des Kuhlwassers zu der Hauptmotoren - des Drucks des Schmierols von Hauptmotoren und Getrieben - des Ol- und Luftsdrucks der Umsteueranlage der Hauptmotoren, der Wendegetriebe oder der Propeller - des Fullstandes der Bilgen des Hauptmaschinenraumes muss eine Uberwachung durch Gerate gewahrleisten sein, die bei Funktionsstorungen akustische und optische Alarmsignale im Steuerhaus auslosen. Die akustische Alarmsignal konnen în einem einzigen Vertoaungsgerat vereinigen sein. Die optischen Alarmsignale durfen erst erloschen, nur wenn die ihnen zugeordneten Funktionsstorungen beseitigt sind; c) Die Brennstoffzufuhr und die Kuhlung
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Umsteueranlage der Hauptmotoren, der Wendegetriebe oder der Propeller - des Fullstandes der Bilgen des Hauptmaschinenraumes muss eine Uberwachung durch Gerate gewahrleisten sein, die bei Funktionsstorungen akustische und optische Alarmsignale im Steuerhaus auslosen. Die akustische Alarmsignal konnen în einem einzigen Vertoaungsgerat vereinigen sein. Die optischen Alarmsignale durfen erst erloschen, nur wenn die ihnen zugeordneten Funktionsstorungen beseitigt sind; c) Die Brennstoffzufuhr und die Kuhlung der Haupmotoren mussen automatisch erfolgen; ... d) Die Steuereinrichtung muss auch bei hochstzulassiger Einsenkung von einem Person ohne besonderen Kraftaufwand gehandhabt
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ohne besonderen Kraftaufwand gehandhabt werden konnen; e) Die Sendung von klangvolle und optische Signale durchgesetzt von der Schiffsfahrtsvorschrift und die grundlegende Verfugungen gemass der Schifffahrt auf Donau (DFND) fur die în Marsch befandene Schiffe, kann es von dem Befehlsamt gemacht sein; ... f) Wenn die direkte Mitteilung zwischen dem Befehlsamt mit dem Schiffsbug, Schiffsheck, inneren Abteilen und Wagenssaal nicht moglich ist, muss mân einen phonischen Mittel vorsehen. Zu den Maschinenraumen kann die Sprechverbindung durch den optischen und akustischen Signalgebung ersetzt werden; ... g
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Maschinenraumen kann die Sprechverbindung durch den optischen und akustischen Signalgebung ersetzt werden; ... g) Kurbeln und ahnliche drehbare Bedienungsteile von Hebezeugen durfen zu ihrer Betatigung keinen Kraftaufwand von mehr als 160 N erfordern; ... h) Die im Schiffsattest eingetragenen Schleppwinden mussen motorisiert sein; ... i) Die Lenz- und Deckwaschpumpen mussen motorisiert sein; ... j) Die haupsachliche Befehls und Kontrollsapparat mussen ergonomisch aufgelegt sein; ... k) Notwendige Ausrustung în Ubereinstimmung mit Beilage nr. 7 den Normen muss von der Fuhrerstand kontrolliert sein; ... l) Die Schiff muss mit
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akustischen Signalgebung ersetzt werden; ... g) Kurbeln und ahnliche drehbare Bedienungsteile von Hebezeugen durfen zu ihrer Betatigung keinen Kraftaufwand von mehr als 160 N erfordern; ... h) Die im Schiffsattest eingetragenen Schleppwinden mussen motorisiert sein; ... i) Die Lenz- und Deckwaschpumpen mussen motorisiert sein; ... j) Die haupsachliche Befehls und Kontrollsapparat mussen ergonomisch aufgelegt sein; ... k) Notwendige Ausrustung în Ubereinstimmung mit Beilage nr. 7 den Normen muss von der Fuhrerstand kontrolliert sein; ... l) Die Schiff muss mit einem Radiotelephon în metrischen Welle fur Kommunikation Schiff
ANEXE din 3 martie 2006 la Ordinul nr. 319 din 2006 *). In: EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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von Hebezeugen durfen zu ihrer Betatigung keinen Kraftaufwand von mehr als 160 N erfordern; ... h) Die im Schiffsattest eingetragenen Schleppwinden mussen motorisiert sein; ... i) Die Lenz- und Deckwaschpumpen mussen motorisiert sein; ... j) Die haupsachliche Befehls und Kontrollsapparat mussen ergonomisch aufgelegt sein; ... k) Notwendige Ausrustung în Ubereinstimmung mit Beilage nr. 7 den Normen muss von der Fuhrerstand kontrolliert sein; ... l) Die Schiff muss mit einem Radiotelephon în metrischen Welle fur Kommunikation Schiff - Schiff und nautische Bericht ausgestattet sein. ... 1.2. Standard S2
ANEXE din 3 martie 2006 la Ordinul nr. 319 din 2006 *). In: EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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Schiffsattest eingetragenen Schleppwinden mussen motorisiert sein; ... i) Die Lenz- und Deckwaschpumpen mussen motorisiert sein; ... j) Die haupsachliche Befehls und Kontrollsapparat mussen ergonomisch aufgelegt sein; ... k) Notwendige Ausrustung în Ubereinstimmung mit Beilage nr. 7 den Normen muss von der Fuhrerstand kontrolliert sein; ... l) Die Schiff muss mit einem Radiotelephon în metrischen Welle fur Kommunikation Schiff - Schiff und nautische Bericht ausgestattet sein. ... 1.2. Standard S2 a) Fur einzeln fahrende Motorschiffe: ... - Der Standard S1 sowie zusatzlich eine Ausrustung mit einer vom Steuersstand aus
ANEXE din 3 martie 2006 la Ordinul nr. 319 din 2006 *). In: EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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Kontrollsapparat mussen ergonomisch aufgelegt sein; ... k) Notwendige Ausrustung în Ubereinstimmung mit Beilage nr. 7 den Normen muss von der Fuhrerstand kontrolliert sein; ... l) Die Schiff muss mit einem Radiotelephon în metrischen Welle fur Kommunikation Schiff - Schiff und nautische Bericht ausgestattet sein. ... 1.2. Standard S2 a) Fur einzeln fahrende Motorschiffe: ... - Der Standard S1 sowie zusatzlich eine Ausrustung mit einer vom Steuersstand aus bedienbaren Bugstrahlanlage b) Fur Motorschiffe, die gekuppelte Fahrzeuge fortbewegen: ... - Der Standard S1 sowie zusatzlich eine Ausrustung mit einer vom
ANEXE din 3 martie 2006 la Ordinul nr. 319 din 2006 *). In: EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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Diese Ausrustung stattung ist nicht gefordert, wenn die Antriebsanlage und die Steuereinrichtung des Fahrgastschiffes gleichwertige Manovriereigenschaften gewahrleisten. 2. Die Erfullung oder Nichterfullung der Vorschriften nach 1 wird von der Zulanungsurkunde gegeben. *1) Einen von den Matrosenkann mit einem Machinist ersetzt sein *2) Die Behurde (ANR) kann eine untere Qualification fur einen von den Matrose vorsehen 2. Die Schlepkohn sind gleich Leichter gestellt. 3. Die Leichter mit Lange weniger oder gleich mit 89.0 sind dieselbe Leichter unter Europa Norm ÎI. 4
ANEXE din 3 martie 2006 la Ordinul nr. 319 din 2006 *). In: EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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Anforderungen nach Art. 12 Abschnitt (1) lit. a), b) und c) von derselben Entscheidung nicht gemacht ist: - Ist în den Betreiebsformen A1 und A2 der Matrose durch einen Maschinist; - beide Matrose mussen mit 2 Maschinist fur den Betreiebsform B ersetzt sein. XIII. Mindestbesatzung der ubrigen Fahrzeuge 1. Die minimum Sichertheitsbesatzung fur andere Schiffstypen, andere als die jenige von den Abschnitten 16, 17 und 18 von der Normen uber die Festsetzung der minimum Sichertheitsbesatzung an den schiffbaren Binnengewasser, die sich unter rumanischen
ANEXE din 3 martie 2006 la Ordinul nr. 319 din 2006 *). In: EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]