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competențe. SERIA Schifferdienstbuch - Hinweise und Anweisungen zur Fuhrung A) Hinweise ... Das Schifferdienstbuch ist ein Dokument nach art.7 die , zugelassen durch MTCT Anordnug 319/2006 . Falsche oder nicht ordnungsgemaBe Eintragungen konnen strafbar sein; zumindest handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten. Verantwortlich fur die Eintragungen der allgemeinen Angaben im Schifferdienstbuch (S.3-8) ist die zustandige Behorde. Das Schifferdienstbuch ist nur mit den amtlichen Eintragungen auf Seite 3 gultig. Ein Schifferdienstbuch ohne diese amtlichen Eintragungen ist ungultig. 1. Schifferdienstbuch Jedes Besatzungsmitglied muB zum jederzeintigen
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Persdon ausgestelltes Schifferdienstbuch haben. Es dient bei Personen, die ein Patent erwerben wollen, auch zum Nachweis der Fahrzeiten und Streckenfahrten auf dem WasserstraBen. Der Inhaber eines Befahigeungszeugnisses benotigt ein Schifferdienstbuch nur zur Eintragung der Streckenfahrten, wenn sein Patent oder Befahigeungszeugnisses fur diese Strecken nicht gilt und er es erwerben mochte. 2. Pflichten der Inhaber eines Schifferdienstbuches Inhaber des Schifferdienstbuches ist die Person, auf welche das Schifferdienstbuch ausgestellt ist. Das Schifferdienstbuch ist bei erstmaligem Dienstantritt dem Schiffsfuhrer auszuhandigen und ab Ausgabedatum jeweils
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bei der Prufung des Schifferdienstbuches durch Vorlage geeigneter Unterlagen zu unterstutzen. Stellt die zustandige Behorde fest, daB das Schifferdienstbuch bei einzelnen Reisen unvollstandig ausgeffult ist oder sich dabei Zweifel ergeben, die auch nachtraglich nicht ausgeraumt werden konnen, konnen diese Reisen fur die Berechnung der Fahrzeit oder als nachgewiesene Streckeinfahrten nicht berucksichtigt werden. 3. Pflichten der Schiffsfuhrer Er hat im Schifferdienstbuch die Eintragungen uber seine eigene Person und regelmaBig Eintragungen uber Fahrzeiten und Streckenfahrten vorzunehmen und es bis zur Beendigung des Dienst-
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Bord aufnimmt. Als "Dienstantritt" gilt der Tag, ăn dem der Inhaber des Schifferdienstbuches seine Tatigkeit an Bord oder seine bisherige Funktion beendet. 3. Fahrzeiten und Streckenfahrten im Jahr 3.1. Einzutragen sind die einzelnen Reisen zur Berechnung der Fahrzeiten und fur den Nachweis der Streckenfahrten. Dabei sind unter der Rubrik "Reise von ... " der Abgangsort und unter "nach ..." der am weitesten berg- oder talwarts gelegene Zielort (Endziel) einzutragen. Storm- km- angaben sind zur Prazisierung moglich. Unter "Via..." ist nur dann eine Eintragung
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Fahrtage" die Differenz aus "Reisebeginn" (C), "Reiseende" und "Unterbrechungstage" (D); (I) "Unterschirift des Schiffsfuhrers". 3.4. Bei jeden Wechseldes Schiffs ist eine neue Zeile zu beginnen. 3.5. Die Ubereinstimmung mit dem Bordbuch (s. nr. 1.3) ist gegeben, wenn fur die gesamte Reise der Abgangsort mit Abfahrtsdatum, der Zielort mit Ankunftsdatum ubereinstimmen und în der Spalte "Unterbrechungstage" ( D) vom Bordbuch die în einer Summe zusammengafaBte Anzahl der Tage, în der die gesante Reise unterbrochen worden ist, ubertragen wird (z. B.
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die gesamte Reise der Abgangsort mit Abfahrtsdatum, der Zielort mit Ankunftsdatum ubereinstimmen und în der Spalte "Unterbrechungstage" ( D) vom Bordbuch die în einer Summe zusammengafaBte Anzahl der Tage, în der die gesante Reise unterbrochen worden ist, ubertragen wird (z. B. fur Laden, Loschen, Wartezeit). 3.6. Auf der Seite "Fahrzeiten und Streckenfahrten" wird die Zeile "Behordeneintrag: Gesamtanzahl der anrechenbaren Fahrtage auf dieser Seite" durch die zustandige Behorde ausgefullt. SERIA Anexă 4 JURNAL DE BORD - LIVRE DE BORD - BORDBUCH *Font 7* Nr.
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der Betriebsform mussen notwendige Eintragungen mussen auf einer neuen Seite eingetragen werden) - Sobald das Fahrzeug die Fahrt beginnt: ● Spalte 1 - Datum (Tag und Monat) ● Spalte 2 - Uhrzeit (Stunde und Minute) ● Spalte 3 - Ort des Beginns der Fahrt ● Spalte 4 - Strom-Kilometerangabe fur diesen Ort - Sobald das Fahrzeug die Fahrt unterbricht: ● Spalte 1 - Datum (Tag und Monat) sofern es sich vom Fahrantrittsdatum unterscheidet ● Spalte 4 - Strom-Kilometerangabe fur diesen Ort - Sobald das Fahrzeug die Fahrt unterbricht: ● Spalte 1 - Datum (Tag und Monat) sofern es
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Spalte 2 - Uhrzeit (Stunde und Minute) ● Spalte 3 - Ort des Beginns der Fahrt ● Spalte 4 - Strom-Kilometerangabe fur diesen Ort - Sobald das Fahrzeug die Fahrt unterbricht: ● Spalte 1 - Datum (Tag und Monat) sofern es sich vom Fahrantrittsdatum unterscheidet ● Spalte 4 - Strom-Kilometerangabe fur diesen Ort - Sobald das Fahrzeug die Fahrt unterbricht: ● Spalte 1 - Datum (Tag und Monat) sofern es sich vom Fahrantrittsdatum unterscheidet ● Spalte 5 - Uhrzeit (Stunde und Minute) ● Spalte 6 - Ort, wo das Fahrzeug stilliegt ● Spalte 7 - Strom-Kilometerangabe fur diesen Ort - Sobald
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Spalte 4 - Strom-Kilometerangabe fur diesen Ort - Sobald das Fahrzeug die Fahrt unterbricht: ● Spalte 1 - Datum (Tag und Monat) sofern es sich vom Fahrantrittsdatum unterscheidet ● Spalte 5 - Uhrzeit (Stunde und Minute) ● Spalte 6 - Ort, wo das Fahrzeug stilliegt ● Spalte 7 - Strom-Kilometerangabe fur diesen Ort - Sobald das Fahrzeug seine Fahrt wiederaufnimmt: gleiche Eintragungen, sobald das Fahrzeug die Fahrt beginnt - Sobald das Fahrzeug seine Fahrt beendet: gleiche Eintragungen, sobald das Fahrzeug die Fahrt unterbricht - Die Spalte 8 ist auszufullen, wenn die Besatzung zum ersten
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das Fahrzeug seine Fahrt beendet: gleiche Eintragungen, sobald das Fahrzeug die Fahrt unterbricht - Die Spalte 8 ist auszufullen, wenn die Besatzung zum ersten Mal an Bord kommt und bei jeder Anderung ihrer Zusammensetzung - În den Spalten 9 bis 11 sind fur jedes Besatzungsmitglied Beginn und Ende seiner Ruhezeiten einzutragen. - În den Spalten 12 bis 13 ist bei Anderung der Besatzung die Zeit des Zugangs oder Abgangs einzutragen. 3. Straftaten Die Verfugungenubertretung der anwesenden Anweisungen bestatigt es gemass der Gesetz. ÎI. Mitglieder
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Verfugungenubertretung der anwesenden Anweisungen bestatigt es gemass der Gesetz. ÎI. Mitglieder 1. Allgemeines a) Die Normen zur Festlegung der Mindestsicherheitbezatzung auf Binnenschiffe, die sich unter rumanischen finden, und die weiter unter dem Namen Normen erscheinen, werden durch Anordnung des Bunderminister fur Verkehr, Bau und Tourismus Nummer ........./2006 zugelassen. ... Die fur die jeweilige Betriebsform und Einsatzzeit des Fahrzeugs vorgeschriebene Besatzung muss wahrend der Fahrt standig an Bord sein. Der Antritt einer Fahrt ohne die vorgeschriebene Besatzung ist unzulassig. Fahrzeuge, auf denen durch
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ÎI. Mitglieder 1. Allgemeines a) Die Normen zur Festlegung der Mindestsicherheitbezatzung auf Binnenschiffe, die sich unter rumanischen finden, und die weiter unter dem Namen Normen erscheinen, werden durch Anordnung des Bunderminister fur Verkehr, Bau und Tourismus Nummer ........./2006 zugelassen. ... Die fur die jeweilige Betriebsform und Einsatzzeit des Fahrzeugs vorgeschriebene Besatzung muss wahrend der Fahrt standig an Bord sein. Der Antritt einer Fahrt ohne die vorgeschriebene Besatzung ist unzulassig. Fahrzeuge, auf denen durch unvorgesehene Umstande (zum Beispiel, Krankheit, Unfall, befordliche Anordnung) hochstens
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befordliche Anordnung) hochstens ein Mitglied von der vorgeschriebenen Besatzung wahrend der Fahrt ausfallt: - konnen ihre Fahrt bis zum nachsten erreichbaren geeigneten Liegeplatz în Fahrtruchtung - Fahrgastschiffe bis zur Tagesendstation - fortsetzen, wenn an Bord neben einem Inhaber des nach der erfordertlichen Patentes fur die betreffende Strecke noch ein weiteres Mitglied der vorgeschriebene Besatzung vorhanden ist. Werwende Mutter Wochnerinnen durfen wahrend mindestens 14 Wochen nicht Mitglied der Mindestbesatzung sein. Davon mussen wenigstens 6 Wochen vor und 7 Wochen nach der Niederkunft liegen. b) Fur
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und Ruhezeiten berucksichtigt werden, die ausserhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung abgeleistet werden. ... 2. Mitglieder der Besatzung - Befahigung a) Die Mitglieder der Besatzung konnen sein: Leichtmaschinist, Leichtmatrose, Matrose, Bootsmann, Maschinist (Offiziermechaniker/Motorenwart), Chefmechaniker, Steuermann (Offizieraufdeck), Schiffsfuhrer. ... b) Die Amten an Schiffsbord fur die schiffbaren Binnengewasser konnen nur von Personen entfullt sein, die enthaltende oder wiederbestatigende Bescheinigungspapiere gemass der Vorschrift der Ausbildungsstandarde, der Zustandigkeitsbestatigung und die Austellung des Brevet- und Zertifikatsleistung der Navigationspersonal fur die Binnenschiffe unter rumanischen Flagge haben, und die den
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Chefmechaniker, Steuermann (Offizieraufdeck), Schiffsfuhrer. ... b) Die Amten an Schiffsbord fur die schiffbaren Binnengewasser konnen nur von Personen entfullt sein, die enthaltende oder wiederbestatigende Bescheinigungspapiere gemass der Vorschrift der Ausbildungsstandarde, der Zustandigkeitsbestatigung und die Austellung des Brevet- und Zertifikatsleistung der Navigationspersonal fur die Binnenschiffe unter rumanischen Flagge haben, und die den Beweis machen, dass sie wenigstens die notige minimum Alter haben und die Gesundheitszustande unterwegs den gultigen nationalen Regelungen und die internationalen Vereinbarungen erfulen, woran Rumanien teilnimmt; ... c) Um der Befehl einer
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seines Prufungserfolgs betreffs seinen beruflichen Kenntnisse zur Sache (ANR); ... d) Bescheinigungspapiere - Brevet- und Leistungszeugnis: ... Brevets: Leistungszeugnis: Schiffsfuhrer Kategorie A Flussbootsleiter Schiffsfuhrer Kategorie B Bootsmann Steuermann/Offizieraufdeck Matrose Chefmechaniker Leichtmatrose Maschinist (Offiziermechaniker/ Motorenwart) Leichtmaschinist 3. Mitglieder der Besatzung - Tauglichkeit a) Tauglichkeit fur den Beruf ist durch ein arztliches Zeugnis zu machen, das von einer von ANR anerkannten Behorde gemacht ist. Das arztliche Zeugnis richtet unterschiedlich die Hor- und Sehscharfe, die Fahigkeit fur Farben zu unterschieden, die Obere- und Untereglider, als auch die
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Offiziermechaniker/ Motorenwart) Leichtmaschinist 3. Mitglieder der Besatzung - Tauglichkeit a) Tauglichkeit fur den Beruf ist durch ein arztliches Zeugnis zu machen, das von einer von ANR anerkannten Behorde gemacht ist. Das arztliche Zeugnis richtet unterschiedlich die Hor- und Sehscharfe, die Fahigkeit fur Farben zu unterschieden, die Obere- und Untereglider, als auch die Neuropsychische- und Vascularezustande des Kandidaten; ... b) Das Bescheinigungspapier, das einer Person gesendet wurde, die das hochste Alter von 20 Jahre alt ist, verliert sich die Gultigkeit. Nach diesem Datum wird
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des Inhabers; ... b) Spezifische Angaben uber die ausgefuhrten Reisen und den besetzten Amten an Schiffsbord, durch den er die Schiffsperiode rechtfertigen und liegt die tatsachliche Schifffahrtszeit und die Sektoren an bestimte inneren schiffbaren Wasser zuruck; ... c) Die Behorde ist verantwortlich fur die Datenaufnahme mit der Allgemeineschriftart versehen zum Abschnitt a), und der Schiffsleiter ist verantwortlich fur die Datenaufnahme versehen zum Abschnitt b). 2. Alle Mitglieder mussen im Besitz eines auf seine Person ausgestellten Schifferdienstbuches anerkannt gultigen Dienstbuches sein. Diese Person wird
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durch den er die Schiffsperiode rechtfertigen und liegt die tatsachliche Schifffahrtszeit und die Sektoren an bestimte inneren schiffbaren Wasser zuruck; ... c) Die Behorde ist verantwortlich fur die Datenaufnahme mit der Allgemeineschriftart versehen zum Abschnitt a), und der Schiffsleiter ist verantwortlich fur die Datenaufnahme versehen zum Abschnitt b). 2. Alle Mitglieder mussen im Besitz eines auf seine Person ausgestellten Schifferdienstbuches anerkannt gultigen Dienstbuches sein. Diese Person wird als Inhaber des Schifferdienstbuches bezeichnet. Der Inhaber hat das Schifferdienstbuch: a) Bei erstmaliger Dienstaufnahme an
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nach Massgabe der Anweisungen zur Fuhren des Schifferdienstbuches vorzunehmen; ... b) Es bis zur Beendigung des Dienst-, Arbeits- oder sonstigen Verhaltnisses sicher im Steuerhaus zu verwahren; ... c) Dem Inhaber auf dessen Wunsch das Schifferdienstbuch jederzeit und unverzuglich auszuhandigen. ... 4. Die Befahigung fur eine Funktion an Bord muss jederzeit durch das Schifferdienstbuch oder durch Bescheinigungspapiere nachweisen. IV. Betriebsformen (Art. 8 - von der Normen) 1. An einer Periode von 24 Stunden unterscheidet sich folgende Betriebsformen: A1 - Fahrt bis zu 14 Stunden A2 - Fahrt bis
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und 5.00 Uhr. ... Von diesen Uhrzeiten kann abgewichen werden, wenn das Schiff mit einem von der zustandigen Behorde zugelassenen Fahrtenschreiber begabt ist. Dieser Fahrtenschreiber muss wenigstens seit dem Beginn der letzten ununterbrochenen 8 und betreffend 6 Ruhezeite eingeschaltet und fur die Kontrollorgane jederzeit zuganglich sein. 4. În bestimmten Sektoren der schiffbaren Binnengewasser kann die Behorde verschiedene Betriebsformen fordern, als diejenige în diesem Artikel angebrachte Betriebsformen (ANR). V. Mindestruhezeit (Art. 9 - von der Normen) 1. În der Betriebsform A1 hat jedes
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Ruhezeit von 24 Stunden innerhalb eines Zeitraums von 48 Stunden. Die Mitglieder unter 18 Jahre Alt haben die Ruhezeit mindestens zweimal 6 Stunden unterbrochene Stunden betragen. 4. Wahrend seiner Mindestruhezeit darf ein Mitglied der Besatzung nicht eingesetzt werden, auch nicht fur die Uberwachungsfunktionen oder Bereitschaftsdienst. Die Wache und die Uberwachung uber die Halteschiff sind nicht als Pflichte betrachten. 5. Regelungen arbeitsrechtlicher Art und tarifvertragliche Bestimmungen fur eine langere Ruhezeit bleiben unberuhrt. 6. Der Inhaber oder Schiffsoperateur ist verpflichtet, jahrlich eine innere
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betragen. 4. Wahrend seiner Mindestruhezeit darf ein Mitglied der Besatzung nicht eingesetzt werden, auch nicht fur die Uberwachungsfunktionen oder Bereitschaftsdienst. Die Wache und die Uberwachung uber die Halteschiff sind nicht als Pflichte betrachten. 5. Regelungen arbeitsrechtlicher Art und tarifvertragliche Bestimmungen fur eine langere Ruhezeit bleiben unberuhrt. 6. Der Inhaber oder Schiffsoperateur ist verpflichtet, jahrlich eine innere Kontrolle uber die Einhaltung von den Schiffsleiter die Schifffahrtszeit, die Unterbrechung der Schifffahrtszeit und die Ruhezeit auszufuhren. VI. Wechsel oder Wiederholung der Betriebsform (Art. 10
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der Normen) 1. Ein Wechsel oder eine Wiederholung der Betriebsform nach Massgabe der Vorschriften sein: a) Von der Betriebsform A1 darf nur dann în die Betriebsform Art. A2 gewechselt werden, wenn: ... - ein vollstandiger Austausch der Besatzung stattgefunden ist, oder - die fur die Betriebsform A2 bestimmten Besatzungsmitglieder unmittelbar vor dem Wechsel eine achtstundige Ruhezeit, wovon 6 Stunden ausserhalb der Fahrt liegen mussen, eingehalten und nachgewiesen haben und die fur die Betriebsform A2 vorgeschriebene Verstarkung an Bord ist. b) Von der Betriebsform A2
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A2 gewechselt werden, wenn: ... - ein vollstandiger Austausch der Besatzung stattgefunden ist, oder - die fur die Betriebsform A2 bestimmten Besatzungsmitglieder unmittelbar vor dem Wechsel eine achtstundige Ruhezeit, wovon 6 Stunden ausserhalb der Fahrt liegen mussen, eingehalten und nachgewiesen haben und die fur die Betriebsform A2 vorgeschriebene Verstarkung an Bord ist. b) Von der Betriebsform A2 darf nur dann în die Betriebsform Art. A1 gewechselt werden, wenn: ... - ein vollstandiger Austausch der Besatzung stattgefunden ist, oder - die fur die Betriebsform A1 bestimmten Besatzungsmitglieder unmittelbar
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