1,129 matches
-
eingehalten und nachgewiesen haben und die fur die Betriebsform A2 vorgeschriebene Verstarkung an Bord ist. b) Von der Betriebsform A2 darf nur dann în die Betriebsform Art. A1 gewechselt werden, wenn: ... - ein vollstandiger Austausch der Besatzung stattgefunden ist, oder - die fur die Betriebsform A1 bestimmten Besatzungsmitglieder unmittelbar vor dem Wechsel eine achtstundige Ruhezeit ausserhalb der Fahrt eingehalten und nachgewiesen haben. c) Von der Betriebsform B darf nur dann în die Betriebsform A1 oder A2 gewechselt werden, wenn: ... - ein vollstandiger Austausch der
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
-
unmittelbar vor dem Wechsel eine achtstundige Ruhezeit ausserhalb der Fahrt eingehalten und nachgewiesen haben. c) Von der Betriebsform B darf nur dann în die Betriebsform A1 oder A2 gewechselt werden, wenn: ... - ein vollstandiger Austausch der Besatzung stattgefunden ist, oder - die fur die Betriebsform A1 und A2 bestimmten Besatzungsmitglieder unmittelbar vor dem Wechsel eine sechs- und achtstundige Ruhezeit ausserhalb der Fahrt eingehalten und nachgewiesen haben. d) Von der Betriebsform A1 oder A2 darf nur dann în die Betriebsform B gewechselt werden, wenn
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
-
dem Wechsel eine sechs- und achtstundige Ruhezeit ausserhalb der Fahrt eingehalten und nachgewiesen haben. d) Von der Betriebsform A1 oder A2 darf nur dann în die Betriebsform B gewechselt werden, wenn: ... - ein vollstandiger Austausch der Besatzung stattgefunden ist, oder - die fur die Betriebsform B bestimmten Besatzungsmitglieder unmittelbar vor dem Wechsel eine acht- und sechsstundige Ruhezeit ausserhalb der Fahrt eingehalten und nachgewiesen haben und die fur die Betriebsform B vorgeschriebene Verstarkung an Bord ist. e) Von der Betriebsform A1 oder A2 darf
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
-
în die Betriebsform B gewechselt werden, wenn: ... - ein vollstandiger Austausch der Besatzung stattgefunden ist, oder - die fur die Betriebsform B bestimmten Besatzungsmitglieder unmittelbar vor dem Wechsel eine acht- und sechsstundige Ruhezeit ausserhalb der Fahrt eingehalten und nachgewiesen haben und die fur die Betriebsform B vorgeschriebene Verstarkung an Bord ist. e) Von der Betriebsform A1 oder A2 darf nur gewechselt werden, wenn: ... - ein vollstandiger Austausch der Besatzung stattgefunden ist, oder - die Wiederholung die fur die Betriebsform A1 oder A2 bestimmten Besatzungsmitglieder unmittelbar
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
-
der Fahrt eingehalten und nachgewiesen haben und die fur die Betriebsform B vorgeschriebene Verstarkung an Bord ist. e) Von der Betriebsform A1 oder A2 darf nur gewechselt werden, wenn: ... - ein vollstandiger Austausch der Besatzung stattgefunden ist, oder - die Wiederholung die fur die Betriebsform A1 oder A2 bestimmten Besatzungsmitglieder unmittelbar vor dem Wechsel eine sechs- und achtstundige Ruhezeit ausserhalb der Fahrt eingehalten und nachgewiesen haben. 2. În allen Veranderungsfallen der Betreiebsform mussen der Inhalter, der Operateur oder der Schiffsleiter die Besatzungsliste gemass
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
-
Mindestsicherheitsbesatzung sichern. VII. Bordbuch - Fahrtenschreiber (Art. 11 - von der Normen) 1. An jedem Schiff ist im Steuerhaus ein Bordbuch, deren die anwesenden Normen angewendet sind, muss mân ein Bordbuch haben. Dieses Bordbuch ist entsprechend der darin enthaltenen Anleitung auszufullen. Verantwortlich fur das Mitfuhren des Bordbuches und fur die Eintrage ist der Schiffsfuhrer. 2. Das Bordbuch ist von der Behorde (ANR) - durch die Hafensfuhrer - ausgestellt. Das erste Bordbuch, das zu versehen ist mit der Nummer 1, dem Namen des Schiffes und dessen
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
-
11 - von der Normen) 1. An jedem Schiff ist im Steuerhaus ein Bordbuch, deren die anwesenden Normen angewendet sind, muss mân ein Bordbuch haben. Dieses Bordbuch ist entsprechend der darin enthaltenen Anleitung auszufullen. Verantwortlich fur das Mitfuhren des Bordbuches und fur die Eintrage ist der Schiffsfuhrer. 2. Das Bordbuch ist von der Behorde (ANR) - durch die Hafensfuhrer - ausgestellt. Das erste Bordbuch, das zu versehen ist mit der Nummer 1, dem Namen des Schiffes und dessen amtlichen Schiffsnummer, muss von der Behorde
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
-
Die Ausstellung der nachtraglicheren Bordbucher muss im Zertifikat einschreiben. Ein neues Bordbuch kann nicht ausgestellt sein, nur als mân das vorige Bordbuch vorstellt. 3. Das vorangegangene Bordbuch muss unaustilgbar "ungultig" gekennzeichnet und dem Schiffsfuhrer zuruckgegeben werden und muss an Bord fur 6 Monaten von der letzten Aufnahme behaltet. Fur die Aufhebung will mân den leeren Ort an die Seite mit dem letzten Schriftsstuck und auch 2 oder 3 folgenden Seiten absperren. Șo muss mân schreiben: Das neues Bordbuch wird ausgestellt und
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
-
und auch 2 oder 3 folgenden Seiten absperren. Șo muss mân schreiben: Das neues Bordbuch wird ausgestellt und die Gegenwart wird aufgehebt.' (Datum, Ștempel und Behordesunterschrift) 4. Die technische Inspektion des Fahrtenschreiber macht mân uber die Normen von den Ministerium fur Verkehrsmittel, Tourismus und Aufbau ausarbeiten. Die wirtschafliche Agenten, die Fahrtenschreiber montieren, nachprufen, eichen und unterhalten, - sind die jenige, die von dem Wirtschafts- und Handelsministerium berechtigt sind. 5. Die Aufzeichnungen der Fahrtenschreiber sind wahrend 6 Monaten nach der letzten Aufzeichnungen an
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
-
eichen und unterhalten, - sind die jenige, die von dem Wirtschafts- und Handelsministerium berechtigt sind. 5. Die Aufzeichnungen der Fahrtenschreiber sind wahrend 6 Monaten nach der letzten Aufzeichnungen an Bord aufzubewahren. 6. Bei einem Austausch oder einer Verstarkung der Besatzung muss fur jedes neue Besatzungsmitglied eine Beschreibung nach einer Kopie der Seite mit den Eintragungen der Fahr- und Ruhezeiten aus dem Bordbuch des Schiffes, auf dem die letzte Reise des Besatzungsmitgliedes stattgefunden hat, beiliegen. 7. Die nach dem Wechsel der Betriebsform notwendige
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
-
letzte Reise des Besatzungsmitgliedes stattgefunden hat, beiliegen. 7. Die nach dem Wechsel der Betriebsform notwendige Eintragungen mussen auf einer neuen Seite des Bordbuches eingetragen werden. 8. Nummer 2 der Anleitung zur Fuhren des Bordbuches, wonach ein einziges Schemă pro Fahrt fur die Eintragungen der Ruhezeiten genugt, gilt nur fur Besatzungsmitglieder în der Betriebsform B. În den Betriebsform A1 und A2 mussen fur jedes Besatzungsmitglied Beginn und Ende der Ruhezeiten jeden Tag der Fahrt eingetragen werden. VIII. Ausrustung der Schiffe (Art. 12
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
-
des Bordbuches eingetragen werden. 8. Nummer 2 der Anleitung zur Fuhren des Bordbuches, wonach ein einziges Schemă pro Fahrt fur die Eintragungen der Ruhezeiten genugt, gilt nur fur Besatzungsmitglieder în der Betriebsform B. În den Betriebsform A1 und A2 mussen fur jedes Besatzungsmitglied Beginn und Ende der Ruhezeiten jeden Tag der Fahrt eingetragen werden. VIII. Ausrustung der Schiffe (Art. 12 - von der Normen) 1. Unbeschadet der ubrigen Bestimmungen dieser Verordnung mussen Motorschiffe, Schubboote, Schubverbande und Fahrgastschiffe, die mit der Mindestbesatzung gefahren
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
-
Fahrgastschiffe, die mit der Mindestbesatzung gefahren werden sollen, einem der nachfolgenden Ausrustungsstandards genugen: 1.1. Standard S1 a) Die Antriebsanlagen mussen șo eingerichtet sein, dass die Veranderung der Fahrgeschwindigkeit und die Umkehrung der Propellerschubrichtung vom Steuerstand aus erfolgen kann. Die fur den Fahrbetrieb erfoderlichen Hilfsmachinen mussen vom Steuerstand aus ein- und ausgeschaltet werden konnen, es șei denn, dies geschieht automatisch oder diese Maschinen laufen wahrend jeder Fahrt ununterbrochen mit; ... b) În den Gefahrenbereichen: ... - der Temperatur des Kuhlwassers zu der Hauptmotoren - des
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
-
mussen motorisiert sein; ... j) Die haupsachliche Befehls und Kontrollsapparat mussen ergonomisch aufgelegt sein; ... k) Notwendige Ausrustung în Ubereinstimmung mit Beilage nr. 7 den Normen muss von der Fuhrerstand kontrolliert sein; ... l) Die Schiff muss mit einem Radiotelephon în metrischen Welle fur Kommunikation Schiff - Schiff und nautische Bericht ausgestattet sein. ... 1.2. Standard S2 a) Fur einzeln fahrende Motorschiffe: ... - Der Standard S1 sowie zusatzlich eine Ausrustung mit einer vom Steuersstand aus bedienbaren Bugstrahlanlage b) Fur Motorschiffe, die gekuppelte Fahrzeuge fortbewegen: ... - Der Standard
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
-
Notwendige Ausrustung în Ubereinstimmung mit Beilage nr. 7 den Normen muss von der Fuhrerstand kontrolliert sein; ... l) Die Schiff muss mit einem Radiotelephon în metrischen Welle fur Kommunikation Schiff - Schiff und nautische Bericht ausgestattet sein. ... 1.2. Standard S2 a) Fur einzeln fahrende Motorschiffe: ... - Der Standard S1 sowie zusatzlich eine Ausrustung mit einer vom Steuersstand aus bedienbaren Bugstrahlanlage b) Fur Motorschiffe, die gekuppelte Fahrzeuge fortbewegen: ... - Der Standard S1 sowie zusatzlich eine Ausrustung mit einer vom Steuersstand aus bedienbaren Bugstrahlanlage c) Fur
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
-
und die Steuereinrichtung des Fahrgastschiffes gleichwertige Manovriereigenschaften gewahrleisten. 2. Die Erfullung oder Nichterfullung der Vorschriften nach 1 wird von der Zulanungsurkunde gegeben. *1) Einen von den Matrosenkann mit einem Machinist ersetzt sein *2) Die Behurde (ANR) kann eine untere Qualification fur einen von den Matrose vorsehen 2. Die Schlepkohn sind gleich Leichter gestellt. 3. Die Leichter mit Lange weniger oder gleich mit 89.0 sind dieselbe Leichter unter Europa Norm ÎI. 4. Unter den Klammern werden die mindestnotige Bescheinigungsdokumenten eingetragen. *3
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
-
oder seine Gleichwertigungen în die maxime Lange von 76,5 m. Das Leichter = 2 oder mehrere Leichter gebunden mit eine maxime Lange von 76,5 m und eine maxime Breite von 15 m. *4) Die Behorde kann eine untere Altersgrenze fur einen von den Matrose vorsehen. *6) Die Behorde kann eine verschiedene Qualification fur einen von den Matrose vorsehen. ────────── 2. Die Mindestbesatzung der Kabinenschiffe betragt: XII. Nichterfullung der Mindestausrustung Kapitel VIII (art. 12) (Art. 19 - von der Normen) 1. Wenn die
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
-
2 oder mehrere Leichter gebunden mit eine maxime Lange von 76,5 m und eine maxime Breite von 15 m. *4) Die Behorde kann eine untere Altersgrenze fur einen von den Matrose vorsehen. *6) Die Behorde kann eine verschiedene Qualification fur einen von den Matrose vorsehen. ────────── 2. Die Mindestbesatzung der Kabinenschiffe betragt: XII. Nichterfullung der Mindestausrustung Kapitel VIII (art. 12) (Art. 19 - von der Normen) 1. Wenn die Ausrustung eines Motorschiffes, eines Schubboots, eines starreren Verbands, einer anderen starren Zusammenstellung oder
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
-
Wenn die Ausrustung eines Motorschiffes, eines Schubboots, eines starreren Verbands, einer anderen starren Zusammenstellung oder eines Fahrgastschiffs entspricht nicht den Betreiebsformen 12 Abschnitt (1) von der Entscheidung, muss die Mindestbesatzung în: den Betreiebsformen A1 und A2 und mit 2 Matrose fur den Betreiebsformen B ist zusatslich nur mit einem Matrose anstatt 2. 2. Werden eine oder mehrere Anforderungen nach Art. 12 Abschnitt (1) lit. a), b) und c) von derselben Entscheidung nicht gemacht ist: - Ist în den Betreiebsformen A1 und A2
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
-
2. Werden eine oder mehrere Anforderungen nach Art. 12 Abschnitt (1) lit. a), b) und c) von derselben Entscheidung nicht gemacht ist: - Ist în den Betreiebsformen A1 und A2 der Matrose durch einen Maschinist; - beide Matrose mussen mit 2 Maschinist fur den Betreiebsform B ersetzt sein. XIII. Mindestbesatzung der ubrigen Fahrzeuge 1. Die minimum Sichertheitsbesatzung fur andere Schiffstypen, andere als die jenige von den Abschnitten 16, 17 und 18 von der Normen uber die Festsetzung der minimum Sichertheitsbesatzung an den schiffbaren
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
-
c) von derselben Entscheidung nicht gemacht ist: - Ist în den Betreiebsformen A1 und A2 der Matrose durch einen Maschinist; - beide Matrose mussen mit 2 Maschinist fur den Betreiebsform B ersetzt sein. XIII. Mindestbesatzung der ubrigen Fahrzeuge 1. Die minimum Sichertheitsbesatzung fur andere Schiffstypen, andere als die jenige von den Abschnitten 16, 17 und 18 von der Normen uber die Festsetzung der minimum Sichertheitsbesatzung an den schiffbaren Binnengewasser, die sich unter rumanischen Flagge finden, ist es im Abschnitt 20 vorgesehen. 2. Fur
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
-
fur andere Schiffstypen, andere als die jenige von den Abschnitten 16, 17 und 18 von der Normen uber die Festsetzung der minimum Sichertheitsbesatzung an den schiffbaren Binnengewasser, die sich unter rumanischen Flagge finden, ist es im Abschnitt 20 vorgesehen. 2. Fur alle Schiffstypen, die în denselben Normen nicht vorgesehn sind, wird die Behorde (ANR) - je nachdem den Typ des Baues, der Dimension, der Einrichtungen, der Bestimmung, des Schifffahrtssektors - das Abbauart als auch andere spezifische Kriteriums festsetzen und auch die Mindestsicherheitsbesatzung, die
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
-
die Behorde (ANR) - je nachdem den Typ des Baues, der Dimension, der Einrichtungen, der Bestimmung, des Schifffahrtssektors - das Abbauart als auch andere spezifische Kriteriums festsetzen und auch die Mindestsicherheitsbesatzung, die an dieses Bord wahrend der Schifffahrt sich finden muss. 3. Fur besondere Fallen, zum Beispiel, Transport von gefahrlichen Waren, kann die Behorde die Zugabe der Mindestsicherheitsbesatzung durchsetzen șo stellt sie ein entsprechendes Zertifikat aus. 4. Die Schiffsbehorde (ANR) kann zeitweillige Abweichungen fur eine Periode von 30 Tagen von der Verfugungensanwendung: die
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
-
dieses Bord wahrend der Schifffahrt sich finden muss. 3. Fur besondere Fallen, zum Beispiel, Transport von gefahrlichen Waren, kann die Behorde die Zugabe der Mindestsicherheitsbesatzung durchsetzen șo stellt sie ein entsprechendes Zertifikat aus. 4. Die Schiffsbehorde (ANR) kann zeitweillige Abweichungen fur eine Periode von 30 Tagen von der Verfugungensanwendung: die Normen fur die Transportsoperationen ausser ordentlichen Zustande gewahren nur wenn diese Abweichungen die Schifffahrtssicherheit nicht gefordern. Falsche oder nichtordnungsgemasse Eintragungen konnen strafbar sein, zumindest handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten. Verantwotrlich fur
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
-
Fallen, zum Beispiel, Transport von gefahrlichen Waren, kann die Behorde die Zugabe der Mindestsicherheitsbesatzung durchsetzen șo stellt sie ein entsprechendes Zertifikat aus. 4. Die Schiffsbehorde (ANR) kann zeitweillige Abweichungen fur eine Periode von 30 Tagen von der Verfugungensanwendung: die Normen fur die Transportsoperationen ausser ordentlichen Zustande gewahren nur wenn diese Abweichungen die Schifffahrtssicherheit nicht gefordern. Falsche oder nichtordnungsgemasse Eintragungen konnen strafbar sein, zumindest handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten. Verantwotrlich fur Eintragungen în der Berscheinigung ist der Schiffsfuhrer, auf dem die letzte
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]