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das Fahrzeug seine Fahrt beendet: gleiche Eintragungen, sobald das Fahrzeug die Fahrt unterbricht - Die Spalte 8 ist auszufullen, wenn die Besatzung zum ersten Mal an Bord kommt und bei jeder Anderung ihrer Zusammensetzung - În den Spalten 9 bis 11 sind fur jedes Besatzungsmitglied Beginn und Ende seiner Ruhezeiten einzutragen. - În den Spalten 12 bis 13 ist bei Anderung der Besatzung die Zeit des Zugangs oder Abgangs einzutragen. 3. Straftaten Die Verfugungenubertretung der anwesenden Anweisungen bestatigt es gemass der Gesetz. ÎI. - Mitglieder
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Verfugungenubertretung der anwesenden Anweisungen bestatigt es gemass der Gesetz. ÎI. - Mitglieder 1. Allgemeines a) Die Normen zur Festlegung der Mindestsicherheitbezatzung auf Binnenschiffe, die sich unter rumanischen finden, und die weiter unter dem Namen Normen erscheinen, werden durch Anordnung des Ministerium fur Verkehr und Infrastruktur Nummer ......../2009. ... Die fur die jeweilige Betriebsform und Einsatzzeit des Fahrzeugs vorgeschriebene Besatzung muss wahrend der Fahrt standig an Bord sein. Der Antritt einer Fahrt ohne die vorgeschriebene Besatzung ist unzulassig. Fahrzeuge, auf denen durch unvorgesehene Umstande
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der Gesetz. ÎI. - Mitglieder 1. Allgemeines a) Die Normen zur Festlegung der Mindestsicherheitbezatzung auf Binnenschiffe, die sich unter rumanischen finden, und die weiter unter dem Namen Normen erscheinen, werden durch Anordnung des Ministerium fur Verkehr und Infrastruktur Nummer ......../2009. ... Die fur die jeweilige Betriebsform und Einsatzzeit des Fahrzeugs vorgeschriebene Besatzung muss wahrend der Fahrt standig an Bord sein. Der Antritt einer Fahrt ohne die vorgeschriebene Besatzung ist unzulassig. Fahrzeuge, auf denen durch unvorgesehene Umstande (zum Beispiel, Krankheit, Unfall, befordliche Anordnung) hochstens
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befordliche Anordnung) hochstens ein Mitglied von der vorgeschriebenen Besatzung wahrend der Fahrt ausfallt: - konnen ihre Fahrt bis zum nachsten erreichbaren geeigneten Liegeplatz în Fahrtruchtung - Fahrgastschiffe bis zur Tagesendstation - fortsetzen, wenn an Bord neben einem Inhaber des nach der erfordertlichen Patentes fur die betreffende Strecke noch ein weiteres Mitglied der vorgeschriebene Besatzung vorhanden ist. Werwende Mutter Wochnerinnen durfen wahrend mindestens 14 Wochen nicht Mitglied der Mindestbesatzung sein. Davon mussen wenigstens 6 Wochen vor und 7 Wochen nach der Niederkunft liegen. b) Fur
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und Ruhezeiten berucksichtigt werden, die ausserhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung abgeleistet werden. ... 2. Mitglieder der Besatzung - Befahigung a) Die Mitglieder der Besatzung konnen sein: Leichtmaschinist, Leichtmatrose, Matrose, Bootsmann, Maschinist (Offiziermechaniker/Motorenwart), Chefmechaniker, Steuermann (Offizieraufdeck), Schiffsfuhrer. ... b) Die Amten an Schiffsbord fur die schiffbaren Binnengewasser konnen nur von Personen entfullt sein, die enthaltende oder wiederbestatigende Bescheinigungspapiere gemass der Vorschrift derAusbildungsstandarde, der Zustandigkeitsbestatigung und die Austellung des Brevet- und Zertifikatsleistung der Navigationspersonal fur die Binnenschiffe unter rumanischen Flagge haben, und die den Beweis
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Motorenwart), Chefmechaniker, Steuermann (Offizieraufdeck), Schiffsfuhrer. ... b) Die Amten an Schiffsbord fur die schiffbaren Binnengewasser konnen nur von Personen entfullt sein, die enthaltende oder wiederbestatigende Bescheinigungspapiere gemass der Vorschrift derAusbildungsstandarde, der Zustandigkeitsbestatigung und die Austellung des Brevet- und Zertifikatsleistung der Navigationspersonal fur die Binnenschiffe unter rumanischen Flagge haben, und die den Beweis machen, dass sie wenigstens die notige minimum Alter haben und die Gesundheitszustande unterwegs den gultigen naționalen Regelungen und die internationalen Vereinbarungen erfulen, woran Rumanien teilnimmt; ... c) Um der Befehl einer
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seines Prufungserfolgs betreffs seinen beruflichen Kenntnisse zur Sache (ANR); ... d) Bescheinigungspapiere - Brevet- und Leistungszeugnis: ... Brevets: Leistungszeugnis: Schiffsfuhrer Kategorie A Flussbootsleiter Schiffsfuhrer Kategorie B Bootsmann Steuermann/Offizieraufdeck Matrose Chefmechaniker Leichtmatrose Maschinist (Offiziermechaniker/Motorenwart) Leichtmaschinist 3. Mitglieder der Besatzung - Tauglichkeit a) Tauglichkeit fur den Beruf ist durch ein arztliches Zeugnis zu machen, das von einer von ANR anerkannten Behorde gemacht ist. Das arztliche Zeugnis richtet unterschiedlich die Hor- und Sehscharfe, die Fahigkeit fur Farben zu unterschieden, die Obere- und Untereglider, als auch die
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Offiziermechaniker/Motorenwart) Leichtmaschinist 3. Mitglieder der Besatzung - Tauglichkeit a) Tauglichkeit fur den Beruf ist durch ein arztliches Zeugnis zu machen, das von einer von ANR anerkannten Behorde gemacht ist. Das arztliche Zeugnis richtet unterschiedlich die Hor- und Sehscharfe, die Fahigkeit fur Farben zu unterschieden, die Obere- und Untereglider, als auch die Neuropsychische- und Vascularezustande des Kandidaten; ... b) Das Bescheinigungspapier, das einer Person gesendet wurde, die das hochste Alter von 20 Jahre alt ist, verliert sich die Gultigkeit. Nach diesem Datum wird
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des Inhabers; ... b) Spezifische Angaben uber die ausgefuhrten Reisen und den besetzten Amten an Schiffsbord, durch den er die Schiffsperiode rechtfertigen und liegt die tatsachliche Schifffahrtszeit und die Sektoren an bestimte inneren schiffbaren Wasser zuruck; ... c) Die Behorde ist verantwortlich fur die Datenaufnahme mit der Allgemeineschriftart versehen zum Abschnitt a), und der Schiffsleiter ist verantwortlich fur die Datenaufnahme versehen zum Abschnitt b). 2. Alle Mitglieder mussen im Besitz eines auf seine Person ausgestellten Schifferdienstbuches anerkannt gultigen Dienstbuches sein. Diese Person wird
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durch den er die Schiffsperiode rechtfertigen und liegt die tatsachliche Schifffahrtszeit und die Sektoren an bestimte inneren schiffbaren Wasser zuruck; ... c) Die Behorde ist verantwortlich fur die Datenaufnahme mit der Allgemeineschriftart versehen zum Abschnitt a), und der Schiffsleiter ist verantwortlich fur die Datenaufnahme versehen zum Abschnitt b). 2. Alle Mitglieder mussen im Besitz eines auf seine Person ausgestellten Schifferdienstbuches anerkannt gultigen Dienstbuches sein. Diese Person wird als Inhaber des Schifferdienstbuches bezeichnet. Der Inhaber hat das Schifferdienstbuch: a) Bei erstmaliger Dienstaufnahme an
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Eintragungen nach Massgabe der Anweisungen zur Fuhren des Schifferdienstbuches vorzunehmen; ... b) Es bis zur Beendigung des Dienst-, Arbeits- oder sonstigen Verhaltnisses sicher im Steuerhaus zu verwahren; ... c) Dem Inhaber auf dessen Wunsch das Schifferdienstbuch jederzeit und unverzuglich auszuhandigen. 4. DieBefahigung fur eine Funktion an Bord muss jederzeit durch das Schifferdienstbuch oder durch Bescheinigungspapiere nachweisen. IV. - Betriebsformen (Art. 8 - von der Normen) 1. An einer Perioade von 24 Stunden unterscheidet sich folgende Betriebsformen: A1 - Fahrt bis zu 14 Stunden A2 - Fahrt bis
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und 5.00 Uhr. ... Von diesen Uhrzeiten kann abgewichen werden, wenn das Schiff mit einem von der zustandigen Behorde zugelassenen Fahrtenschreiber begabt ist. Dieser Fahrtenschreiber muss wenigstens seit dem Beginn der letzten ununterbrochenen 8 und betreffend 6 Ruhezeite eingeschaltet und fur die Kontrollorgane jederzeit zuganglich sein. 4. În bestimmten Sektoren der schiffbaren Binnengewasser kann die Behorde verschiedene Betriebsformen fordern, als diejenige în diesem Artikel angebrachte Betriebsformen(ANR). - V. - Mindestruhezeit (Art. 9 - von der Normen) 1. În der Betriebsform A1 hat jedes
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Ruhezeit von 24 Stunden innerhalb eines Zeitraums von 48 Stunden. Die Mitglieder unter 18 Jahre Alt haben die Ruhezeit mindestens zweimal 6 Stunden unterbrochene Stunden betragen. 4. Wahrend seiner Mindestruhezeit darf ein Mitglied der Besatzung nicht eingesetzt werden, auch nicht fur die Uberwachungsfunktionen oder Bereitschaftsdienst. Die Wache und die Uberwachung uber die Halteschiff sind nicht als Pflichte betrachten. 5. Regelungen arbeitsrechtlicher Art fur eine langere Ruhezeit bleiben unberuhrt. 6. Der Inhaber oder Schiffsoperateur ist verpflichtet, jahrlich eine innere Kontrolle uber die
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Stunden unterbrochene Stunden betragen. 4. Wahrend seiner Mindestruhezeit darf ein Mitglied der Besatzung nicht eingesetzt werden, auch nicht fur die Uberwachungsfunktionen oder Bereitschaftsdienst. Die Wache und die Uberwachung uber die Halteschiff sind nicht als Pflichte betrachten. 5. Regelungen arbeitsrechtlicher Art fur eine langere Ruhezeit bleiben unberuhrt. 6. Der Inhaber oder Schiffsoperateur ist verpflichtet, jahrlich eine innere Kontrolle uber die Einhaltung von den Schiffsleiter die Schifffahrtszeit, die Unterbrechung der Schifffahrtszeit und die Ruhezeit auszufuhren. VI. - Wechsel oder Wiederholung der Betriebsform (Art. 10
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der Normen) 1. Ein Wechsel oder eine Wiederholung der Betriebsform nach Massgabe der Vorschriften sein: a) Von der Betriebsform A1 darf nur dann în die Betriebsform Art A2 gewechselt werden, wenn: ... - ein vollstandiger Austausch der Besatzung stattgefunden ist, oder - die fur die Betriebsform A2 bestimmten Besatzungsmitglieder unmittelbar vor dem Wechsel eine achtstundige Ruhezeit, wovon 6 Stunden ausserhalb der Fahrt liegen mussen, eingehalten und nachgewiesen haben und die fur die Betriebsform A2 vorgeschriebene Verstarkung an Bord ist. b) Von der Betriebsform A2
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A2 gewechselt werden, wenn: ... - ein vollstandiger Austausch der Besatzung stattgefunden ist, oder - die fur die Betriebsform A2 bestimmten Besatzungsmitglieder unmittelbar vor dem Wechsel eine achtstundige Ruhezeit, wovon 6 Stunden ausserhalb der Fahrt liegen mussen, eingehalten und nachgewiesen haben und die fur die Betriebsform A2 vorgeschriebene Verstarkung an Bord ist. b) Von der Betriebsform A2 darf nur dann în die Betriebsform Art A1 gewechselt werden, wenn: ... - ein vollstandiger Austausch der Besatzung stattgefunden ist, oder - die fur die Betriebsform A1 bestimmten Besatzungsmitglieder unmittelbar
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eingehalten und nachgewiesen haben und die fur die Betriebsform A2 vorgeschriebene Verstarkung an Bord ist. b) Von der Betriebsform A2 darf nur dann în die Betriebsform Art A1 gewechselt werden, wenn: ... - ein vollstandiger Austausch der Besatzung stattgefunden ist, oder - die fur die Betriebsform A1 bestimmten Besatzungsmitglieder unmittelbar vor dem Wechsel eine achtstundige Ruhezeit ausserhalb der Fahrt eingehalten und nachgewiesen haben. c) Von der Betriebsform B darf nur dann în die Betriebsform A1 oder A2 gewechselt werden, wenn: ... - ein vollstandiger Austausch der
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unmittelbar vor dem Wechsel eine achtstundige Ruhezeit ausserhalb der Fahrt eingehalten und nachgewiesen haben. c) Von der Betriebsform B darf nur dann în die Betriebsform A1 oder A2 gewechselt werden, wenn: ... - ein vollstandiger Austausch der Besatzung stattgefunden ist, oder - die fur die Betriebsform A1 und A2 bestimmten Besatzungsmitglieder unmittelbar vor dem Wechsel eine sechs- und achtstundige Ruhezeit ausserhalb der Fahrt eingehalten und nachgewiesen haben. d) Von der Betriebsform A1 oder A2 darf nur dann în die Betriebsform B gewechselt werden, wenn
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dem Wechsel eine sechs- und achtstundige Ruhezeit ausserhalb der Fahrt eingehalten und nachgewiesen haben. d) Von der Betriebsform A1 oder A2 darf nur dann în die Betriebsform B gewechselt werden, wenn: ... - ein vollstandiger Austausch der Besatzung stattgefunden ist, oder - die fur die Betriebsform B bestimmten Besatzungsmitglieder unmittelbar vor dem Wechsel eine acht- und sechsstundige Ruhezeit ausserhalb der Fahrt eingehalten und nachgewiesen haben und die fur die Betriebsform B vorgeschriebene Verstarkung an Bord ist. e) Von der Betriebsform A1 oder A2 darf
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în die Betriebsform B gewechselt werden, wenn: ... - ein vollstandiger Austausch der Besatzung stattgefunden ist, oder - die fur die Betriebsform B bestimmten Besatzungsmitglieder unmittelbar vor dem Wechsel eine acht- und sechsstundige Ruhezeit ausserhalb der Fahrt eingehalten und nachgewiesen haben und die fur die Betriebsform B vorgeschriebene Verstarkung an Bord ist. e) Von der Betriebsform A1 oder A2 darf nur gewechselt werden, wenn: ... - ein vollstandiger Austausch der Besatzung stattgefunden ist, oder - die Wiederholung die fur die Betriebsform A1 oder A2 bestimmten Besatzungsmitglieder unmittelbar
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der Fahrt eingehalten und nachgewiesen haben und die fur die Betriebsform B vorgeschriebene Verstarkung an Bord ist. e) Von der Betriebsform A1 oder A2 darf nur gewechselt werden, wenn: ... - ein vollstandiger Austausch der Besatzung stattgefunden ist, oder - die Wiederholung die fur die Betriebsform A1 oder A2 bestimmten Besatzungsmitglieder unmittelbar vor dem Wechsel eine sechs- und achtstundige Ruhezeit ausserhalb der Fahrt eingehalten und nachgewiesen haben. 2. În allen Veranderungsfallen der Betreiebsform mussen der Inhalter, der Operateur oder der Schiffsleiter die Besatzungsliste gemass
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Mindestsicherheitsbesatzung sichern. VII. - Bordbuch - Fahrtenschreiber (Art. 11 - von der Normen) 1. An jedem Schiff ist im Steuerhaus ein Bordbuch, deren die anwesenden Normen angewendet sind, muss mân ein Bordbuch haben. Dieses Bordbuch ist entsprechend der darin enthaltenen Anleitung auszufullen. Verantwortlich fur das Mitfuhren des Bordbuches und fur die Eintrage ist der Schiffsfuhrer. 2. Das Bordbuch ist von der Behorde (ANR) - durch die Hafensfuhrer - ausgestellt. Das erste Bordbuch, das zu versehen ist mit der Nummer 1, dem Namen des Schiffes und dessen
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11 - von der Normen) 1. An jedem Schiff ist im Steuerhaus ein Bordbuch, deren die anwesenden Normen angewendet sind, muss mân ein Bordbuch haben. Dieses Bordbuch ist entsprechend der darin enthaltenen Anleitung auszufullen. Verantwortlich fur das Mitfuhren des Bordbuches und fur die Eintrage ist der Schiffsfuhrer. 2. Das Bordbuch ist von der Behorde (ANR) - durch die Hafensfuhrer - ausgestellt. Das erste Bordbuch, das zu versehen ist mit der Nummer 1, dem Namen des Schiffes und dessen amtlichen Schiffsnummer, muss von der Behorde
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Die Ausstellung der nachtraglicheren Bordbucher muss im Zertifikat einschreiben. Ein neues Bordbuch kann nicht ausgestellt sein, nur als mân das vorige Bordbuch vorstellt. 3. Das vorangegangene Bordbuch muss unaustilgbar 'ungultig' gekennzeichnet und dem Schiffsfuhrer zuruckgegeben werden und muss an Bord fur 6 Monaten von der letzten Aufnahme behaltet. Fur die Aufhebung will mân den leeren Ort an die Seite mit dem letzten Schriftsstuck und auch 2 oder 3 folgenden Seiten absperren. Șo muss mân schreiben: Das neues Bordbuch wird ausgestellt und
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und auch 2 oder 3 folgenden Seiten absperren. Șo muss mân schreiben: Das neues Bordbuch wird ausgestellt und die Gegenwart wird aufgehebt.' (Datum, Ștempel und Behordesunterschrift). 4. Die technische Inspektion des Fahrtenschreiber macht mân uber die Normen von den Ministerium fur Verkehr und Infrastruktur. Die wirtschafliche Agenten, die Fahrtenschreiber montieren, nachprufen, eichen und unterhalten, - sind die jenige, die von dem Rumenisch Naval Behorde berechtigt sind. 5. Die Aufzeichnungen der Fahrtenschreiber sind wahrend 6 Monaten nach der letzten Aufzeichnungen an Bord aufzubewahren
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