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Wahrheit des Anbringens, bezeugte die Vorzüglichkeit der Person und bewahrte das ausnehmende seines aufgeklärten Eifers und geleisteter Dienste; und unter dieser Kategorie übersandte selber der Promemoria der politischen Hofstelle, unter welche Bittführer wie gedacht bei Vereinigung der Bukowina mit Galizien im J<ahre> 1786 kam, zur Vertragserstattung an Euerer Majestät nun geschehen, und er geschah! Aber er geschah nicht einmal nach einem ordinäre Gang eines auffallenden Rechts, das heisst, nicht einmal nach Kanzleigründen, sondern nach individuellen Referentsgründen, und der Herr Referent
[Corola-publishinghouse/Memoirs/1474_a_2772]
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2-tens er die Reise auf eigene Kosten noch machen muss; 3-tens beide diese Amtstellungen sich gleich sind, mit dem Unterschiede, dass 4-tens der Ort schlechter ist, und 5-tens 120 fl. jährlich an dem Kompetentmässigen Quartiergeld noch verlieren muss (Anmerkung: Noch im Jahr 1786 bei Vereinigung der Bukowina ist ihm vom Seite des Freiherrn von Margelick die Gubernialssekretärstelle in Galizien mit 200 fl. Zulege, und von Seite der obersten Justizstelle die Rathsstelle bei den Landrechten mit dem Vorbehalten angetragen, nach zwei Jahren
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Unglückliche sollen reden)6. Aber die Straffe eines unglücklichen geht immer 7 weiter! denn c. weil die Unpässlichkeit der Hypochondrie ihm zugemuthet war, oder gesetzt, das er sie wirklich gehabt weil die Ursache derselben nach dem einstimmigen Geständniss die Anstrengung im Dienste war, muss er geradewegs eben deswegen um seinen durch 3 Jahre beinahe reduzierten Gehalt kommen, d. weil auch die zugemuthete Hypochondrie unbedeutend, und die Vormundschaft ungebeten war, und weil sie pflichtwidrig und willkürlich gehandelt hat, ihn anderthalb Jahre hier
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Folgen sind die ergiebiegen Quelle davon. Der Zins dieses fast toten Kapitals muss folglich auch unbedeutend sein, und was noch ist, er besteht gewöhnlich wegen Seltenheit des Baren Mangel des Absatzes in natürlichen Produkten. Q. Bei der Besitznehmung der Bukowina im Jahr 1774 oder vielmehr bei der Gränzscheidung derselben sind seine Güter Russ, Plavalar, und Poeni durch die festgesetzte Grenzlinie unglücklicherweise so durchschnitten, und vertheilt, dass grösstentheils bei allen die Felder, Wiesen, und Weiden, und bei einigen sogar einige der Unterthanshäuser
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Lokale selbst beurtheilt. Die Bukowina ist ein kleiner gebirgigster Ort, ohne Industrie, arm am Gelde, da besonders alle Jahre entweder in die Fremdeoder in die Mittprovinzen Geld ohne Rückkehr ausgeht und hat keine Produkten, welche die angränzenden Länder nicht ebenfalls im Überfluss und besser haben. Die Gränzen sind eben so unregelmässig als unnatürlich und drückend. Diese geldarme Bukowina hat ihren einzigen grössten Verkehr mit Moldau; mit dieser ist sie vermög der Gränze, Rauhigkeit des Himmels, beschränkten Umfangen, Mangel an Menge Erzielungen
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armen Unterthanen treffen wollen; mon hat sogar die Strecke Landes kommerzialisch auszuschliessen versucht; aber aus allem dem ist nichts geworden. Weib und Kinder schmachten zu Haus vor Hunger, erfrieren von Kälte, das Vieh verlauft sich auf der Weide und fällt im Kontrebanden, das Heu verfaulte und verdorrte auf den Wiesen, die Feldfrüchte schütteln ihre Kürner ab, die kostbaren unwiederbringliche Zeit geht verloren, während das der Hausvater und Wirth sich mit allem, was er zur Bestreitung der augenblicklichen, unentbehrlichsten Bedürfnisse ein und
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des Amtes selbst grosses mannigfaltiges Einkommen, und von Seite des Ansehens, da die niederen wie einst unter den barbarischen Feudalzeiten in Europa den Schutz der Bojaren brauchen Reichtum und Güter. Er that Verzicht auf alles, weil man ihm, wie oben im Punkte G. angeführt, Gründe dazu gegeben hat. Fruchtlos haben die regierenden Fürsten dieser Länder, unter welchen er einige zu seinen Freunde rechnet, ihm jenseits zu ziehen versucht. Er verliess Vaterland, Befreunde, Rechte, Vortheile er verliess alles auf immer, um alles
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ihm gegebenen Versicherungen ist er der mal mit blossen Trümmern umgeben, die nur noch von der Gerechtigkeit seiner Seufzer zeugen. So U. Ist er während der ununterbrochenen Fortsetzung der Amtsgeschäfte und der Ertragung seiner Schicksale hier in Wien bei dem im Jahre 1788 ausgebrochenen Kriege noch um sein trauriges Übriges gekommen. Er hat ein Kapital von 30.000 Gulden an einem aus 216 Stück Pferden bestandenen Gestütt; an einer 3 jährigen Fechsung der Weingärten, so in Brand gesteckt worden sind, an
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Jeder, der mit der türkischen Regierung, und mit der Geschichte und Verhältnisse dieser Länder auch nur mässig bekannt ist, bekennt es laut. Keiner, besonders der in fremden Diensten gestanden, und zurückgegangen ist, hat noch sein Leben retten können. Unterzeichneter hat im Jahr 1781 als er wie gedacht nach Jassi zum türkisch gesinnten Fürsten Moruzzi mit Kreditivbriefen kam bei allem den Chikanen und Stratagemen erfahren, die ihm augenscheinliche Gefahr drohten; die Bojaren seine nächsten Anverwandten flohen sogar jede Zusammenkunft mit ihm, die
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bei allem den Chikanen und Stratagemen erfahren, die ihm augenscheinliche Gefahr drohten; die Bojaren seine nächsten Anverwandten flohen sogar jede Zusammenkunft mit ihm, die Natur selbst verleugnete sich. Der Fürsten Kantemir und einige Bojaren, verlissen Moldau, zogen sich nach Russland im J<ahr> 1711, und trauten sich nicht mehr zurück. Der Fürst Ghika, von seinem Verhängnisse verleitet, verlangte sich um so mehr nach der Moldau und zu der Regierung derselben, da er nur als Kriegsgefangener in Russland währendem Kriege gestanden, er
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der Weltund Klostergeistlichkeit in Verbindung mit den Begriffen, Sitten, der Nachbarschaft, und der Erziehung. b. Die Eigenthumssicherheit der unbeweglichen Privatgüter und ihre Grenzberichtigung. c. Das Benehmen der Mautämter, und die Emporbringung des Handels. d. Die Auseinandersetzung, und Schichtung der damals im Lande wider die Administrazion gewesenen Verwirrungen, und e. Die Natur, und Beschaffenheit, und die Einrichtung der Direktorämter. Anmerkung Den geistlichen Plan: Da dieser von Weiland S<eine>r Majestät begnehmigte, und bereits in Ausübung gebrachte Regulirungsplan spät erfolget ist, und
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dem Josephinismus verbunden, da er der Meinung war, dass der einzugehende Weg des österreichischen josephinistischem Reformismus, ein besserer als der russische oder otomane Weg sei, und zum Fortschritt der rumänischen Nation auf dem Wege der Zivilisation führen würde. Sein Auftritt im politischen Leben erfolgt gleichzeitig mit einem Krisenmoment, als die Teilung der Bukowina zwischen Siebenbürgen und Galizien zur Frage gestellt wurde. Dieser Plan der Zerteilung der Provinz sorgte für Aufsehen und Aufregung bei den oberen Schichten der Bukowina, an deren Spitze
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dem Vorsitzenden des wiener Hofkriegsrates, damit diese dem Kaiser zukommen soll; hiermit handelt es sich auch über die erste politische Kundgebung der Rumänen, innerhalb des Dialogs mit der nach 1775 einsetzenden herrschaftlichen Macht. In seinem Schreiben wiedersetze sich Vasile Balș, im Namen der bukowiner Befölkerung, der Idee der territorialen Teilung der Bukowina durch deren Einverleibung durch Galizien oder Siebenbürgen. Er setzte sich für das Weiterbestehen des Landes unter der Jurisdiktion der militärischen Verwaltung ein, wobei er einen bestimmten Grad an Autonomie
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der militärischen Verwaltung ein, wobei er einen bestimmten Grad an Autonomie, entsprechend mit der bisherigen Geschichte und dem spezifischen ethnischen Charakter der Provinz, forderte. Zugleich beschrieb er die sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und religiösen Zustände der Provinz und machte einen Vorschlag im Sinne des josephinischen Reformismus, eigentlich ein richtiges Programm für die Reorganisierung und Modernisierung des ganzen öffentlichen Lebens der Bukowina. Aufgrund der Bittschrift von Balș hat Kaiser Joseph der II. entschlossen die neue Provinz unter der Verwaltung des Hofkriegsrates zu lassen
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machte, wie zum Beispiel dem Professor Sonnenfels, aber auch dass er der berühmten Freimaurerloge "Zur wahren Eintracht" beitrat. 1788 sollte Balș gegen seinen Willen wegen der anstregenden und erschöpfenden Arbeit, in ein Krankenhaus als psychisch unheilbarer Kranker eingeliefert, um nachher im November 1789 entlassen zu werden. Er wurde von Wien aus in die Bukowina entsendet, wo er einen Zwangwohnsitz bekam. Nach dem Tod des Kaisers Joseph der II. kehrte Vasile Balș in das politische Leben zurück, indem er durch mehrere Bittschriften
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die Bukowina entsendet, wo er einen Zwangwohnsitz bekam. Nach dem Tod des Kaisers Joseph der II. kehrte Vasile Balș in das politische Leben zurück, indem er durch mehrere Bittschriften an die wiener Hofburg seinen Wiedereinsatz in den öffentlichen Dienst beantragte. Im Inlad gab es zu derjenigen Zeit eben die konservative antijosephinistische Reaktion und hinzu kamen auch noch die Erreignisse aus dem russisch-österreichischen-türkischen Krieg. Zur Zeit waren die rumänischen Fürstentümer Teil verschiedener Projekte, welche den Übertritt unter russischer Herrschaft vorsahen, sodass Balș
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Inlad gab es zu derjenigen Zeit eben die konservative antijosephinistische Reaktion und hinzu kamen auch noch die Erreignisse aus dem russisch-österreichischen-türkischen Krieg. Zur Zeit waren die rumänischen Fürstentümer Teil verschiedener Projekte, welche den Übertritt unter russischer Herrschaft vorsahen, sodass Balș im Jahre 1791 eine umfangreiche Bittschrift an den Kaiser Leopold dem II. einreichte, in welcher er den Kaiser um Hilfe für die Emazipierung der Rumänen bat und den Vorschlag machte, dass die beiden Fürstentümer Teil der Monarchie werden sollten. Dies war
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Einheimischen besetzt. Die Tätigkeit des neuen Hauptmanns der Bukowina wurde von den inländischen Reaktionen, als auch von den internationalen Zuständen, wie die von Österreich geführten Kriege mit dem revolutionären und napoleonischen Frankreich, beeinflusst. Unter diesen Bedingungen sah sich Balș gezwungen im Jahre 1797 die Bukowina nur mit Hilfe eines Freiwilligentrupps vor den Attacken polnischer Insurgenten, welche vom General Denisko angeführt waren und aus der Moldau nach Galizien einmarschieren wollten, zu verteidigen. Obwohl er in sein Amt während einer Zeit inne hatte
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aufklärerischen politischen Ideen nich aufgeben und versuchte weiters diese zu fördern. Diese Tatsache sollte ihn, letzten Endes, zu Auseinandersetzungen mit dem bukowiner Adel bringen, welcher sich ihm wiedersetzen wird. Aus diesem Konflikt sollten zahlreiche Klagen gegen ihn hervorkommen. Demzufolge wurde im Jahre 1795 eine Untersuchung gegen den Hauptmann eingeleitet, die zehn Jahre dauern wird und die im Jahre 1805 mit der Pensionierung von Balș enden sollte. Obwohl pensioniert, wurde Baron Vasile Balș des weiteren seitens des habsburgischen Staates in unterschiedlichen Angelegenheiten
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Endes, zu Auseinandersetzungen mit dem bukowiner Adel bringen, welcher sich ihm wiedersetzen wird. Aus diesem Konflikt sollten zahlreiche Klagen gegen ihn hervorkommen. Demzufolge wurde im Jahre 1795 eine Untersuchung gegen den Hauptmann eingeleitet, die zehn Jahre dauern wird und die im Jahre 1805 mit der Pensionierung von Balș enden sollte. Obwohl pensioniert, wurde Baron Vasile Balș des weiteren seitens des habsburgischen Staates in unterschiedlichen Angelegenheiten zur Hilfe gezogen, wie zum Beispiel bei dem Verkauf der Landgüter aus der Moldau die dem
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dahin nur aus österreichischen, böhmischen, ungarischen und polnischen Adeligen bestand. Das Leben dieses grossen Bojaren und aufklärerischen bukowiner Gelehrten, welches zugleich geschätzt aber zu seiner Zeit auch stark angefechtet wurde, endete mit seinem ableben in Wien am 4. Februar 1832 im Alter von 76 Jahren. Baron Vasile Balș wurde im wiener St. Marxer Friedhof begraben, in welchem seit mehr als einem Jahrzehnt auch Orthodoxe beerdigt wurden. INDICE DE NUME A Abraham, negustor, 170, 438, 442 Adam, Jakob, 181 Adamowicz, comisar districtual
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bestand. Das Leben dieses grossen Bojaren und aufklärerischen bukowiner Gelehrten, welches zugleich geschätzt aber zu seiner Zeit auch stark angefechtet wurde, endete mit seinem ableben in Wien am 4. Februar 1832 im Alter von 76 Jahren. Baron Vasile Balș wurde im wiener St. Marxer Friedhof begraben, in welchem seit mehr als einem Jahrzehnt auch Orthodoxe beerdigt wurden. INDICE DE NUME A Abraham, negustor, 170, 438, 442 Adam, Jakob, 181 Adamowicz, comisar districtual, 280 Agethen, Manfred, 31, 182 Alexandru cel Bun, voievod
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Holban, Damian, 62, 110 Holban, Maria, 9 Horia, 181 Hösch, Edgar, 43, 44 Hurmuzaki, Eudoxiu, 44, 48, 49, 51-54, 59, 64, 67, 77, 205, 283, 285, 287 I Iacob, Gheorghe, 23 Iacobescu, Mihai, 54, 77, 147, 163, 236 Ilinski, 267 Im Hof, Ulrich, 29 Imbault, Leon, 62, 68, 75, 104, 105 Iorga, Nicolae, 23, 24, 29, 54, 61, 70, 162, 210, 215, 266 Iosif al II-lea, împărat, 35-37, 42, 44, 46-48, 57, 63, 69, 76, 78, 82, 95-97, 100, 101
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p. 21. 67 Idem, Etudes roumaines, II; Idées et formes littéraires françaises dans la sud-est de l'Europe, Paris, 1924, p. 24. 68 Pierre Chaunu, Civilizația Europei în secolul Luminilor, Ed. Meridiane, București, 1986, vol. I, p. 30. 69 Ulrich Im Hof, Les Lumières en Europe, Paris, 1993, p. 15. 70 Jaques Proust, Diderot et l'Encyclopédie, Paris, 1962; Franco Venturi, Enciclopedie, Torino, 1969; Robert Darnton, L'aventure de l'Encyclopédie, Librairie Académique Perrin, Paris, 1992. 71 Werner Bahner, "Aufklärung" als
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éclairé, în L'absolutism éclairé..., p. 101-118. 83 Asupra definirii iosefinismului ca ideologie, scop și acțiune, rămân fundamentale lucrările lui Eduard Winter, Der Josefinismus. Die Geschichte des österreichischen Reform-Katholizismus, 1740-1848, Berlin, 1962; Fritz Valjavec, Der Josefinismus. Zur geistigen Entwicklung Österreichs im achtzehnten und neunzehnten Jahrhundert, München, 1945 și Frederik Maas, Der Josephinismus. Quellen zu seiner Geschichte in Österreich. 1760-1850, vol. 1-5, Wien, 1951-1961. 84 G. Klingenstein, op. cit., p. 201; D. Prodan, op. cit., p. 228. 85 Fritz Valjavec, op. cit., p. 8. 86
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