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ausgeffult ist oder sich dabei Zweifel ergeben, die auch nachtraglich nicht ausgeraumt werden konnen, konnen diese Reisen fur die Berechnung der Fahrzeit oder als nachgewiesene Streckeinfahrten nicht berucksichtigt werden. 3. Pflichten der Schiffsfuhrer Er hat im Schifferdienstbuch die Eintragungen uber seine eigene Person und regelmaBig Eintragungen uber Fahrzeiten und Streckenfahrten vorzunehmen und es bis zur Beendigung des Dienst-, Arbeits- oder sonstigen Verhaltnisses sicher aufzubewahren. Auf Wunsch des Inhabers ist diesem das Schifferdienstbuch jederzeit und unverzunglich auszuhandigen. 4. Pflichten der zustandigen Behorde
ORDIN nr. 319 din 3 martie 2006 pentru aprobarea Normelor privind stabilirea echipajului minim de siguranţă la navele de navigaţie interioară care arborează pavilion român. In: EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
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jeweils neuer Abschnitt "Dienstzeit an Bord, Schiffsname" ist auszufullen, wenn der Inhaber des Schifferdienstbuches - auf einem Schiff seinen Dienst antritt oder - seine Funktion auf demselben Schiff wechselt. 2.2. Als "Dienstantritt" gilt der Tag, ăn dem der Inhaber des Schifferdienstbuches seine Tatigkeit an Bord aufnimmt. Als "Dienstantritt" gilt der Tag, ăn dem der Inhaber des Schifferdienstbuches seine Tatigkeit an Bord oder seine bisherige Funktion beendet. 3. Fahrzeiten und Streckenfahrten im Jahr 3.1. Einzutragen sind die einzelnen Reisen zur Berechnung der
ORDIN nr. 319 din 3 martie 2006 pentru aprobarea Normelor privind stabilirea echipajului minim de siguranţă la navele de navigaţie interioară care arborează pavilion român. In: EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
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Schiff seinen Dienst antritt oder - seine Funktion auf demselben Schiff wechselt. 2.2. Als "Dienstantritt" gilt der Tag, ăn dem der Inhaber des Schifferdienstbuches seine Tatigkeit an Bord aufnimmt. Als "Dienstantritt" gilt der Tag, ăn dem der Inhaber des Schifferdienstbuches seine Tatigkeit an Bord oder seine bisherige Funktion beendet. 3. Fahrzeiten und Streckenfahrten im Jahr 3.1. Einzutragen sind die einzelnen Reisen zur Berechnung der Fahrzeiten und fur den Nachweis der Streckenfahrten. Dabei sind unter der Rubrik "Reise von ... " der Abgangsort
ORDIN nr. 319 din 3 martie 2006 pentru aprobarea Normelor privind stabilirea echipajului minim de siguranţă la navele de navigaţie interioară care arborează pavilion român. In: EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
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seine Funktion auf demselben Schiff wechselt. 2.2. Als "Dienstantritt" gilt der Tag, ăn dem der Inhaber des Schifferdienstbuches seine Tatigkeit an Bord aufnimmt. Als "Dienstantritt" gilt der Tag, ăn dem der Inhaber des Schifferdienstbuches seine Tatigkeit an Bord oder seine bisherige Funktion beendet. 3. Fahrzeiten und Streckenfahrten im Jahr 3.1. Einzutragen sind die einzelnen Reisen zur Berechnung der Fahrzeiten und fur den Nachweis der Streckenfahrten. Dabei sind unter der Rubrik "Reise von ... " der Abgangsort und unter "nach ..." der am
ORDIN nr. 319 din 3 martie 2006 pentru aprobarea Normelor privind stabilirea echipajului minim de siguranţă la navele de navigaţie interioară care arborează pavilion român. In: EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
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Sobald das Fahrzeug die Fahrt unterbricht: ● Spalte 1 - Datum (Tag und Monat) sofern es sich vom Fahrantrittsdatum unterscheidet ● Spalte 5 - Uhrzeit (Stunde und Minute) ● Spalte 6 - Ort, wo das Fahrzeug stilliegt ● Spalte 7 - Strom-Kilometerangabe fur diesen Ort - Sobald das Fahrzeug seine Fahrt wiederaufnimmt: gleiche Eintragungen, sobald das Fahrzeug die Fahrt beginnt - Sobald das Fahrzeug seine Fahrt beendet: gleiche Eintragungen, sobald das Fahrzeug die Fahrt unterbricht - Die Spalte 8 ist auszufullen, wenn die Besatzung zum ersten Mal an Bord kommt und bei
ORDIN nr. 319 din 3 martie 2006 pentru aprobarea Normelor privind stabilirea echipajului minim de siguranţă la navele de navigaţie interioară care arborează pavilion român. In: EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
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sich vom Fahrantrittsdatum unterscheidet ● Spalte 5 - Uhrzeit (Stunde und Minute) ● Spalte 6 - Ort, wo das Fahrzeug stilliegt ● Spalte 7 - Strom-Kilometerangabe fur diesen Ort - Sobald das Fahrzeug seine Fahrt wiederaufnimmt: gleiche Eintragungen, sobald das Fahrzeug die Fahrt beginnt - Sobald das Fahrzeug seine Fahrt beendet: gleiche Eintragungen, sobald das Fahrzeug die Fahrt unterbricht - Die Spalte 8 ist auszufullen, wenn die Besatzung zum ersten Mal an Bord kommt und bei jeder Anderung ihrer Zusammensetzung - În den Spalten 9 bis 11 sind fur jedes Besatzungsmitglied
ORDIN nr. 319 din 3 martie 2006 pentru aprobarea Normelor privind stabilirea echipajului minim de siguranţă la navele de navigaţie interioară care arborează pavilion român. In: EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
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bestimte inneren schiffbaren Wasser zuruck; ... c) Die Behorde ist verantwortlich fur die Datenaufnahme mit der Allgemeineschriftart versehen zum Abschnitt a), und der Schiffsleiter ist verantwortlich fur die Datenaufnahme versehen zum Abschnitt b). 2. Alle Mitglieder mussen im Besitz eines auf seine Person ausgestellten Schifferdienstbuches anerkannt gultigen Dienstbuches sein. Diese Person wird als Inhaber des Schifferdienstbuches bezeichnet. Der Inhaber hat das Schifferdienstbuch: a) Bei erstmaliger Dienstaufnahme an Bord dem Schiffsfuhrer auszuhandigen; ... b) Ab Ausgabedatum jeweils mindestens einmal innerhalb 12 Monaten einer ortlichen
ORDIN nr. 319 din 3 martie 2006 pentru aprobarea Normelor privind stabilirea echipajului minim de siguranţă la navele de navigaţie interioară care arborează pavilion român. In: EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
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gestellt. 3. Die Leichter mit Lange weniger oder gleich mit 89.0 sind dieselbe Leichter unter Europa Norm ÎI. 4. Unter den Klammern werden die mindestnotige Bescheinigungsdokumenten eingetragen. *3) Das Wort, Leichter' bedeutet eine Leichter unter Europa Norm ÎI oder seine Gleichwertigungen în die maxime Lange von 76,5 m. Das Leichter = 2 oder mehrere Leichter gebunden mit eine maxime Lange von 76,5 m und eine maxime Breite von 15 m. *4) Die Behorde kann eine untere Altersgrenze fur einen
ORDIN nr. 319 din 3 martie 2006 pentru aprobarea Normelor privind stabilirea echipajului minim de siguranţă la navele de navigaţie interioară care arborează pavilion român. In: EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
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Tehty Roomassa kahdentenakymmenentenayhdeksantena paivana lokakuuta vuonna kaksituhattanelja. Som skedde i Rom den tjugonionde oktober tjugohundrafyra. Încheiat la Romă la douăzeci și nouă octombrie două mii patru. Pour Să Majeste le Roi des Belges Voor Zijne Majesteit de Koning der Belgen Fur Seine Majestat den Konig der Belgier Semnături*) *) Imaginea semnăturilor se găsește în Monitorul Oficial al României, Partea I, nr. 465 din 1 iunie 2005, la pag. 547. Cette signature engage egalement la Communaute francaise, la Communaute flamande, la Communaute germanophone, la
TRATAT din 25 aprilie 2005 dintre Regatul Belgiei, Republica Ceha, Regatul Danemarcei, Republica Federala Germania, Republica Estonia, Republica Elena, Regatul Spaniei, Republica Franceza, Irlanda, Republica Italiana, Republica Cipru, Republica Letonia, Republica Lituania, Marele Ducat al Luxemburgului, Republica Ungara, Republica Malta, Regatul fiarilor de Jos, Republica Austria, Republica Polona, Republica Portugheză, Republica Slovenia, Republica Slovaca, Republica Finlanda, Regatul Suediei, Regatul Unit al Marii Britanii şi Irlandei de Nord (state membre ale Uniunii Europene) şi Republica Bulgaria şi România privind aderarea Republicii Bulgaria şi a României la Uniunea Europeană, semnat de România la Luxemburg la 25 aprilie 2005. In: EUR-Lex () [Corola-website/Law/168188_a_169517]
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ausgeffult ist oder sich dabei Zweifel ergeben, die auch nachtraglich nicht ausgeraumt werden konnen, konnen diese Reisen fur die Berechnung der Fahrzeit oder als nachgewiesene Streckeinfahrten nicht berucksichtigt werden. 3. Pflichten der Schiffsfuhrer Er hat im Schifferdienstbuch die Eintragungen uber seine eigene Person und regelmaBig Eintragungen uber Fahrzeiten und Streckenfahrten vorzunehmen und es bis zur Beendigung des Dienst-, Arbeits- oder sonstigen Verhaltnisses sicher aufzubewahren. Auf Wunsch des Inhabers ist diesem das Schifferdienstbuch jederzeit und unverzunglich auszuhandigen. 4. Pflichten der zustandigen Behorde
ANEXE din 3 martie 2006 la Ordinul nr. 319 din 2006 *). In: EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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jeweils neuer Abschnitt "Dienstzeit an Bord, Schiffsname" ist auszufullen, wenn der Inhaber des Schifferdienstbuches - auf einem Schiff seinen Dienst antritt oder - seine Funktion auf demselben Schiff wechselt. 2.2. Als "Dienstantritt" gilt der Tag, ăn dem der Inhaber des Schifferdienstbuches seine Tatigkeit an Bord aufnimmt. Als "Dienstantritt" gilt der Tag, ăn dem der Inhaber des Schifferdienstbuches seine Tatigkeit an Bord oder seine bisherige Funktion beendet. 3. Fahrzeiten und Streckenfahrten im Jahr 3.1. Einzutragen sind die einzelnen Reisen zur Berechnung der
ANEXE din 3 martie 2006 la Ordinul nr. 319 din 2006 *). In: EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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Schiff seinen Dienst antritt oder - seine Funktion auf demselben Schiff wechselt. 2.2. Als "Dienstantritt" gilt der Tag, ăn dem der Inhaber des Schifferdienstbuches seine Tatigkeit an Bord aufnimmt. Als "Dienstantritt" gilt der Tag, ăn dem der Inhaber des Schifferdienstbuches seine Tatigkeit an Bord oder seine bisherige Funktion beendet. 3. Fahrzeiten und Streckenfahrten im Jahr 3.1. Einzutragen sind die einzelnen Reisen zur Berechnung der Fahrzeiten und fur den Nachweis der Streckenfahrten. Dabei sind unter der Rubrik "Reise von ... " der Abgangsort
ANEXE din 3 martie 2006 la Ordinul nr. 319 din 2006 *). In: EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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seine Funktion auf demselben Schiff wechselt. 2.2. Als "Dienstantritt" gilt der Tag, ăn dem der Inhaber des Schifferdienstbuches seine Tatigkeit an Bord aufnimmt. Als "Dienstantritt" gilt der Tag, ăn dem der Inhaber des Schifferdienstbuches seine Tatigkeit an Bord oder seine bisherige Funktion beendet. 3. Fahrzeiten und Streckenfahrten im Jahr 3.1. Einzutragen sind die einzelnen Reisen zur Berechnung der Fahrzeiten und fur den Nachweis der Streckenfahrten. Dabei sind unter der Rubrik "Reise von ... " der Abgangsort und unter "nach ..." der am
ANEXE din 3 martie 2006 la Ordinul nr. 319 din 2006 *). In: EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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Sobald das Fahrzeug die Fahrt unterbricht: ● Spalte 1 - Datum (Tag und Monat) sofern es sich vom Fahrantrittsdatum unterscheidet ● Spalte 5 - Uhrzeit (Stunde und Minute) ● Spalte 6 - Ort, wo das Fahrzeug stilliegt ● Spalte 7 - Strom-Kilometerangabe fur diesen Ort - Sobald das Fahrzeug seine Fahrt wiederaufnimmt: gleiche Eintragungen, sobald das Fahrzeug die Fahrt beginnt - Sobald das Fahrzeug seine Fahrt beendet: gleiche Eintragungen, sobald das Fahrzeug die Fahrt unterbricht - Die Spalte 8 ist auszufullen, wenn die Besatzung zum ersten Mal an Bord kommt und bei
ANEXE din 3 martie 2006 la Ordinul nr. 319 din 2006 *). In: EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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sich vom Fahrantrittsdatum unterscheidet ● Spalte 5 - Uhrzeit (Stunde und Minute) ● Spalte 6 - Ort, wo das Fahrzeug stilliegt ● Spalte 7 - Strom-Kilometerangabe fur diesen Ort - Sobald das Fahrzeug seine Fahrt wiederaufnimmt: gleiche Eintragungen, sobald das Fahrzeug die Fahrt beginnt - Sobald das Fahrzeug seine Fahrt beendet: gleiche Eintragungen, sobald das Fahrzeug die Fahrt unterbricht - Die Spalte 8 ist auszufullen, wenn die Besatzung zum ersten Mal an Bord kommt und bei jeder Anderung ihrer Zusammensetzung - În den Spalten 9 bis 11 sind fur jedes Besatzungsmitglied
ANEXE din 3 martie 2006 la Ordinul nr. 319 din 2006 *). In: EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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bestimte inneren schiffbaren Wasser zuruck; ... c) Die Behorde ist verantwortlich fur die Datenaufnahme mit der Allgemeineschriftart versehen zum Abschnitt a), und der Schiffsleiter ist verantwortlich fur die Datenaufnahme versehen zum Abschnitt b). 2. Alle Mitglieder mussen im Besitz eines auf seine Person ausgestellten Schifferdienstbuches anerkannt gultigen Dienstbuches sein. Diese Person wird als Inhaber des Schifferdienstbuches bezeichnet. Der Inhaber hat das Schifferdienstbuch: a) Bei erstmaliger Dienstaufnahme an Bord dem Schiffsfuhrer auszuhandigen; ... b) Ab Ausgabedatum jeweils mindestens einmal innerhalb 12 Monaten einer ortlichen
ANEXE din 3 martie 2006 la Ordinul nr. 319 din 2006 *). In: EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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gestellt. 3. Die Leichter mit Lange weniger oder gleich mit 89.0 sind dieselbe Leichter unter Europa Norm ÎI. 4. Unter den Klammern werden die mindestnotige Bescheinigungsdokumenten eingetragen. *3) Das Wort, Leichter' bedeutet eine Leichter unter Europa Norm ÎI oder seine Gleichwertigungen în die maxime Lange von 76,5 m. Das Leichter = 2 oder mehrere Leichter gebunden mit eine maxime Lange von 76,5 m und eine maxime Breite von 15 m. *4) Die Behorde kann eine untere Altersgrenze fur einen
ANEXE din 3 martie 2006 la Ordinul nr. 319 din 2006 *). In: EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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Ilie și Maria, cu domiciliul actual în Franța, Clichy Sous Bois, Allee Albert Camus 2. 151. Chițu Stelian, apatrid, născut la 14 mai 1963 în București, România, fiul lui Chițu Andrei și Elena, cu domiciliul actual în Franța, Pierre Fitte/Seine, Avenue Lenine 99. 152. Ioniță Niculae, apatrid, născut la 1 martie 1946 în localitatea Ciofliceni, sectorul agricol Ilfov, România, fiul lui Ioniță Gheorghe și Sofia, cu domiciliul actual în Germania, Giengen, Memmingerstr. 8. 153. Mihai Trifu, apatrid, născut la 6
HOTĂRÂRE nr. 312 din 9 mai 1995 pentru acordarea cetăţeniei române. In: EUR-Lex () [Corola-website/Law/198445_a_199774]
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ausgeffult ist oder sich dabei Zweifel ergeben, die auch nachtraglich nicht ausgeraumt werden konnen, konnen diese Reisen fur die Berechnung der Fahrzeit oder als nachgewiesene Streckeinfahrten nicht berucksichtigt werden. 2) Pflichten der Schiffsfuhrer Er hat im Schifferdienstbuch die Eintragungen uber seine eigene Person und regelmassig Eintragungen uber Fahrzeiten und Streckenfahrten vorzunehmen und es bis zur Beendigung des Dienst-, Arbeits- oder sonstigen Verhaltnisses sicher aufzubewahren. Auf Wunsch des Inhabers ist diesem das Schifferdienstbuch jederzeit und unverzunglich auszuhandigen. 3) Pflichten der zustandigen Behorde
ANEXE din 3 aprilie 2009 la Ordinul nr. 434 din 2009 *). In: EUR-Lex () [Corola-website/Law/216895_a_218224]
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jeweils neuer Abschnitt "Dienstzeit an Bord, Schiffsname" ist auszufullen, wenn der Inhaber des Schifferdienstbuches - auf einem Schiff seinen Dienst antritt oder - seine Funktion auf demselben Schiff wechselt. 2.2. Als "Dienstantritt" gilt der Tag, ăn dem der Inhaber des Schifferdienstbuches seine Tatigkeit an Bord aufnimmt. Als "Dienstantritt" gilt der Tag, ăn dem der Inhaber des Schifferdienstbuches seine Tatigkeit an Bord oder seine bisherige Funktion beendet. 3. Fahrzeiten und Streckenfahrten im Jahr 3.1. Einzutragen sind die einzelnen Reisen zur Berechnung der
ANEXE din 3 aprilie 2009 la Ordinul nr. 434 din 2009 *). In: EUR-Lex () [Corola-website/Law/216895_a_218224]
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Schiff seinen Dienst antritt oder - seine Funktion auf demselben Schiff wechselt. 2.2. Als "Dienstantritt" gilt der Tag, ăn dem der Inhaber des Schifferdienstbuches seine Tatigkeit an Bord aufnimmt. Als "Dienstantritt" gilt der Tag, ăn dem der Inhaber des Schifferdienstbuches seine Tatigkeit an Bord oder seine bisherige Funktion beendet. 3. Fahrzeiten und Streckenfahrten im Jahr 3.1. Einzutragen sind die einzelnen Reisen zur Berechnung der Fahrzeiten und fur den Nachweis der Streckenfahrten. Dabei sind unter der Rubrik "Reise von ..." der Abgangsort
ANEXE din 3 aprilie 2009 la Ordinul nr. 434 din 2009 *). In: EUR-Lex () [Corola-website/Law/216895_a_218224]
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seine Funktion auf demselben Schiff wechselt. 2.2. Als "Dienstantritt" gilt der Tag, ăn dem der Inhaber des Schifferdienstbuches seine Tatigkeit an Bord aufnimmt. Als "Dienstantritt" gilt der Tag, ăn dem der Inhaber des Schifferdienstbuches seine Tatigkeit an Bord oder seine bisherige Funktion beendet. 3. Fahrzeiten und Streckenfahrten im Jahr 3.1. Einzutragen sind die einzelnen Reisen zur Berechnung der Fahrzeiten und fur den Nachweis der Streckenfahrten. Dabei sind unter der Rubrik "Reise von ..." der Abgangsort und unter "nach ..." der am
ANEXE din 3 aprilie 2009 la Ordinul nr. 434 din 2009 *). In: EUR-Lex () [Corola-website/Law/216895_a_218224]
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Sobald das Fahrzeug die Fahrt unterbricht: Spalte 1 - Datum (Tag und Monat) sofern es sich vom Fahrantrittsdatum unterscheidet Spalte 5 - Uhrzeit (Stunde und Minute) Spalte 6 - Ort, wo das Fahrzeug stilliegt Spalte 7 - Strom-Kilometerangabe fur diesen Ort - Sobald das Fahrzeug seine Fahrt wiederaufnimmt: gleiche Eintragungen, sobald das Fahrzeug die Fahrt beginnt - Sobald das Fahrzeug seine Fahrt beendet: gleiche Eintragungen, sobald das Fahrzeug die Fahrt unterbricht - Die Spalte 8 ist auszufullen, wenn die Besatzung zum ersten Mal an Bord kommt und bei
ANEXE din 3 aprilie 2009 la Ordinul nr. 434 din 2009 *). In: EUR-Lex () [Corola-website/Law/216895_a_218224]
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sich vom Fahrantrittsdatum unterscheidet Spalte 5 - Uhrzeit (Stunde und Minute) Spalte 6 - Ort, wo das Fahrzeug stilliegt Spalte 7 - Strom-Kilometerangabe fur diesen Ort - Sobald das Fahrzeug seine Fahrt wiederaufnimmt: gleiche Eintragungen, sobald das Fahrzeug die Fahrt beginnt - Sobald das Fahrzeug seine Fahrt beendet: gleiche Eintragungen, sobald das Fahrzeug die Fahrt unterbricht - Die Spalte 8 ist auszufullen, wenn die Besatzung zum ersten Mal an Bord kommt und bei jeder Anderung ihrer Zusammensetzung - În den Spalten 9 bis 11 sind fur jedes Besatzungsmitglied
ANEXE din 3 aprilie 2009 la Ordinul nr. 434 din 2009 *). In: EUR-Lex () [Corola-website/Law/216895_a_218224]
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bestimte inneren schiffbaren Wasser zuruck; ... c) Die Behorde ist verantwortlich fur die Datenaufnahme mit der Allgemeineschriftart versehen zum Abschnitt a), und der Schiffsleiter ist verantwortlich fur die Datenaufnahme versehen zum Abschnitt b). 2. Alle Mitglieder mussen im Besitz eines auf seine Person ausgestellten Schifferdienstbuches anerkannt gultigen Dienstbuches sein. Diese Person wird als Inhaber des Schifferdienstbuches bezeichnet. Der Inhaber hat das Schifferdienstbuch: a) Bei erstmaliger Dienstaufnahme an Bord dem Schiffsfuhrer auszuhandigen; ... b) Ab Ausgabedatum jeweils mindestens einmal innerhalb 12 Monaten einer ortlichen
ANEXE din 3 aprilie 2009 la Ordinul nr. 434 din 2009 *). In: EUR-Lex () [Corola-website/Law/216895_a_218224]