2,615 matches
-
date)/ab dem (Datum) a compter du (date)/ab dem (Datum) În baza documentului În baza documentului a compter du (date)/ab dem (Datum) a compter du (date)/ab dem (Datum) Eliberat de Eliberat de a compter du (date)/ab dem (Datum) a compter du (date)/ab dem (Datum) Ștampila, data și semnătură, Ștampila, data și semnătură autorității: autorității: Cachet date et signature de Cachet, date et signature de l'autorite/ l'autorite/ În baza avizul medical nr. În baza avizul
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
-
date)/ab dem (Datum) În baza documentului În baza documentului a compter du (date)/ab dem (Datum) a compter du (date)/ab dem (Datum) Eliberat de Eliberat de a compter du (date)/ab dem (Datum) a compter du (date)/ab dem (Datum) Ștampila, data și semnătură, Ștampila, data și semnătură autorității: autorității: Cachet date et signature de Cachet, date et signature de l'autorite/ l'autorite/ În baza avizul medical nr. În baza avizul medical nr. Sur l'avis medical no
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
-
datum) D= Zile de întrerupere Journees d'interruption du voyage Unterbre-Chungstage E= Sfârșitul voiajului (dată) Fin du voyage (date) Reisende (datum) F= Numărul de zile de voiaj pe Rhin Nombre des jours de navigation sur le Rhin Anzahl Fahrtage auf dem Rhein G= Numărul de zile de voiaj în afara Rhinului Nombre de jours de voyage hors le Rhin Anzahl Fahrtage auâerhalb des Rheins H= Total zile de voiaj Total des jours de voyage Gesamt-anzahl Fahrtage I= Semnătură conducătorului de navă Signature
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
-
amtlichen Eintragungen ist ungultig. 1. Schifferdienstbuch Jedes Besatzungsmitglied muB zum jederzeintigen Nachweis seiner Qualifikation und Tauglichkeit ein auf seine Persdon ausgestelltes Schifferdienstbuch haben. Es dient bei Personen, die ein Patent erwerben wollen, auch zum Nachweis der Fahrzeiten und Streckenfahrten auf dem WasserstraBen. Der Inhaber eines Befahigeungszeugnisses benotigt ein Schifferdienstbuch nur zur Eintragung der Streckenfahrten, wenn sein Patent oder Befahigeungszeugnisses fur diese Strecken nicht gilt und er es erwerben mochte. 2. Pflichten der Inhaber eines Schifferdienstbuches Inhaber des Schifferdienstbuches ist die Person
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
-
Streckenfahrten, wenn sein Patent oder Befahigeungszeugnisses fur diese Strecken nicht gilt und er es erwerben mochte. 2. Pflichten der Inhaber eines Schifferdienstbuches Inhaber des Schifferdienstbuches ist die Person, auf welche das Schifferdienstbuch ausgestellt ist. Das Schifferdienstbuch ist bei erstmaligem Dienstantritt dem Schiffsfuhrer auszuhandigen und ab Ausgabedatum jeweils mindestens einmal innerhalb von zwolf Monaten bei der zustandigen Behorde zur Eintragung des Kontrollvermerks vorzulegen. Es liegt im Interesse des Inhabers darauf zu achten, daB der Schiffsfuhrer die Eintragungen richtig und vollstandig vornimmt. Es
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
-
an Bord 2.1. Ein jeweils neuer Abschnitt "Dienstzeit an Bord, Schiffsname" ist auszufullen, wenn der Inhaber des Schifferdienstbuches - auf einem Schiff seinen Dienst antritt oder - seine Funktion auf demselben Schiff wechselt. 2.2. Als "Dienstantritt" gilt der Tag, ăn dem der Inhaber des Schifferdienstbuches seine Tatigkeit an Bord aufnimmt. Als "Dienstantritt" gilt der Tag, ăn dem der Inhaber des Schifferdienstbuches seine Tatigkeit an Bord oder seine bisherige Funktion beendet. 3. Fahrzeiten und Streckenfahrten im Jahr 3.1. Einzutragen sind die
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
-
Inhaber des Schifferdienstbuches - auf einem Schiff seinen Dienst antritt oder - seine Funktion auf demselben Schiff wechselt. 2.2. Als "Dienstantritt" gilt der Tag, ăn dem der Inhaber des Schifferdienstbuches seine Tatigkeit an Bord aufnimmt. Als "Dienstantritt" gilt der Tag, ăn dem der Inhaber des Schifferdienstbuches seine Tatigkeit an Bord oder seine bisherige Funktion beendet. 3. Fahrzeiten und Streckenfahrten im Jahr 3.1. Einzutragen sind die einzelnen Reisen zur Berechnung der Fahrzeiten und fur den Nachweis der Streckenfahrten. Dabei sind unter der
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
-
3 und 3.1 genugen bei regelmaBigem Einsatz eines Fahrzeuges auf einer kurzen Strecke (z.B. zehn gleiche Reisen hintereinader) und im Pendelverkehr (z.B. Tagesausflugsfahrten der ortlichen Fahrgastschiffahrt, Baustellenverkehr) monatlich zusammengefaBte Angaben der befahrenen Strecke, der Anzahl der Fahrten (dem Abgangsort vorangestellt) und der Gesamtfahrzeit. 3.3. Es sind einzutragen unter (C) "Reisebeginn" der Abfahrtstag vom Abgangsort; (D) "Unterbrechungstage" die Anzahl der Tage, ăn denen das Schiff wahrend der Reise nicht gefahren ist, wobei bei einer Reise ohne Unterbrechung null
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
-
Reisebeginn" der Abfahrtstag vom Abgangsort; (D) "Unterbrechungstage" die Anzahl der Tage, ăn denen das Schiff wahrend der Reise nicht gefahren ist, wobei bei einer Reise ohne Unterbrechung null einzutragen ist; (E) "Reisende" der Ankunftstag am Zielort; (F) "Anzahl Fahrtage auf dem Rhein" die reinen Fahrtage auf dem Rhein; SERIA (G) "Anzahl Fahrtage auBerhalb des Rheins" die reinen Fahrtage auBerhalb des Rheins; (H) "Gesamtanzahl Fahrtage" die Differenz aus "Reisebeginn" (C), "Reiseende" und "Unterbrechungstage" (D); (I) "Unterschirift des Schiffsfuhrers". 3.4. Bei jeden
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
-
Unterbrechungstage" die Anzahl der Tage, ăn denen das Schiff wahrend der Reise nicht gefahren ist, wobei bei einer Reise ohne Unterbrechung null einzutragen ist; (E) "Reisende" der Ankunftstag am Zielort; (F) "Anzahl Fahrtage auf dem Rhein" die reinen Fahrtage auf dem Rhein; SERIA (G) "Anzahl Fahrtage auBerhalb des Rheins" die reinen Fahrtage auBerhalb des Rheins; (H) "Gesamtanzahl Fahrtage" die Differenz aus "Reisebeginn" (C), "Reiseende" und "Unterbrechungstage" (D); (I) "Unterschirift des Schiffsfuhrers". 3.4. Bei jeden Wechseldes Schiffs ist eine neue Zeile
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
-
Rheins" die reinen Fahrtage auBerhalb des Rheins; (H) "Gesamtanzahl Fahrtage" die Differenz aus "Reisebeginn" (C), "Reiseende" und "Unterbrechungstage" (D); (I) "Unterschirift des Schiffsfuhrers". 3.4. Bei jeden Wechseldes Schiffs ist eine neue Zeile zu beginnen. 3.5. Die Ubereinstimmung mit dem Bordbuch (s. nr. 1.3) ist gegeben, wenn fur die gesamte Reise der Abgangsort mit Abfahrtsdatum, der Zielort mit Ankunftsdatum ubereinstimmen und în der Spalte "Unterbrechungstage" ( D) vom Bordbuch die în einer Summe zusammengafaBte Anzahl der Tage, în der die
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
-
folgenden Anweisungen ausfullen. b) Das Bordbuch stellt sich von der Behorde durch das Hafenamt aus (ANR). Kein Bordbuch kann ausgestellt sein, vor der Vorstellung des voriges ausgestellt sein. Das soll die Erwahnung, Aufhebung' enthalten und an Schiffbord 6 Monaten von dem letzten Eintragungen behalten. c) Die Behorde, die das Bordbuch ausstellt, bescheinigt es durch einen Zeugnis în dem, die Schiffsnamme, Aufnahmesnummer des Schiffes und Austellungsdatum erwahnt sind. ... 2. Eintragungen im Bordbuch Die Eintragungen, die der Schiffsfuhrer în dem vorliegenden Bordbuch zu
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
-
Bordbuch kann ausgestellt sein, vor der Vorstellung des voriges ausgestellt sein. Das soll die Erwahnung, Aufhebung' enthalten und an Schiffbord 6 Monaten von dem letzten Eintragungen behalten. c) Die Behorde, die das Bordbuch ausstellt, bescheinigt es durch einen Zeugnis în dem, die Schiffsnamme, Aufnahmesnummer des Schiffes und Austellungsdatum erwahnt sind. ... 2. Eintragungen im Bordbuch Die Eintragungen, die der Schiffsfuhrer în dem vorliegenden Bordbuch zu machen hat, mussen den Vortschriften der Untersuchungsordnung entsprechen. Die Tatigkeiten der Besatzungsmitglieder kann folgendermassen eingetragen werden: - Cdt
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
-
6 Monaten von dem letzten Eintragungen behalten. c) Die Behorde, die das Bordbuch ausstellt, bescheinigt es durch einen Zeugnis în dem, die Schiffsnamme, Aufnahmesnummer des Schiffes und Austellungsdatum erwahnt sind. ... 2. Eintragungen im Bordbuch Die Eintragungen, die der Schiffsfuhrer în dem vorliegenden Bordbuch zu machen hat, mussen den Vortschriften der Untersuchungsordnung entsprechen. Die Tatigkeiten der Besatzungsmitglieder kann folgendermassen eingetragen werden: - Cdt - Schiffsfuhrer (A oder B Kategorie) - Tim - Steuermann (Offizieraufdeck) - Smc - Chefmechaniker - Mec - Maschinist (Offiziermechaniker/Motorenwart) - Sec - Bootsmann - Măr - Matrose - Mrs - Leichtmatrose
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
-
Zeit des Zugangs oder Abgangs einzutragen. 3. Straftaten Die Verfugungenubertretung der anwesenden Anweisungen bestatigt es gemass der Gesetz. ÎI. Mitglieder 1. Allgemeines a) Die Normen zur Festlegung der Mindestsicherheitbezatzung auf Binnenschiffe, die sich unter rumanischen finden, und die weiter unter dem Namen Normen erscheinen, werden durch Anordnung des Bunderminister fur Verkehr, Bau und Tourismus Nummer ........./2006 zugelassen. ... Die fur die jeweilige Betriebsform und Einsatzzeit des Fahrzeugs vorgeschriebene Besatzung muss wahrend der Fahrt standig an Bord sein. Der Antritt einer Fahrt ohne
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
-
Datenaufnahme versehen zum Abschnitt b). 2. Alle Mitglieder mussen im Besitz eines auf seine Person ausgestellten Schifferdienstbuches anerkannt gultigen Dienstbuches sein. Diese Person wird als Inhaber des Schifferdienstbuches bezeichnet. Der Inhaber hat das Schifferdienstbuch: a) Bei erstmaliger Dienstaufnahme an Bord dem Schiffsfuhrer auszuhandigen; ... b) Ab Ausgabedatum jeweils mindestens einmal innerhalb 12 Monaten einer ortlichen zustandigen Behorde vorzulegen und mit dem Kontrollvermark versehen zu lassen. ... 3. Der Schiffsfuhrer hat. a) Im Schifferdienstbuch regelmassig alle Eintragungen nach Massgabe der Anweisungen zur Fuhren des
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
-
Dienstbuches sein. Diese Person wird als Inhaber des Schifferdienstbuches bezeichnet. Der Inhaber hat das Schifferdienstbuch: a) Bei erstmaliger Dienstaufnahme an Bord dem Schiffsfuhrer auszuhandigen; ... b) Ab Ausgabedatum jeweils mindestens einmal innerhalb 12 Monaten einer ortlichen zustandigen Behorde vorzulegen und mit dem Kontrollvermark versehen zu lassen. ... 3. Der Schiffsfuhrer hat. a) Im Schifferdienstbuch regelmassig alle Eintragungen nach Massgabe der Anweisungen zur Fuhren des Schifferdienstbuches vorzunehmen; ... b) Es bis zur Beendigung des Dienst-, Arbeits- oder sonstigen Verhaltnisses sicher im Steuerhaus zu verwahren; ... c
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
-
Kontrollvermark versehen zu lassen. ... 3. Der Schiffsfuhrer hat. a) Im Schifferdienstbuch regelmassig alle Eintragungen nach Massgabe der Anweisungen zur Fuhren des Schifferdienstbuches vorzunehmen; ... b) Es bis zur Beendigung des Dienst-, Arbeits- oder sonstigen Verhaltnisses sicher im Steuerhaus zu verwahren; ... c) Dem Inhaber auf dessen Wunsch das Schifferdienstbuch jederzeit und unverzuglich auszuhandigen. ... 4. Die Befahigung fur eine Funktion an Bord muss jederzeit durch das Schifferdienstbuch oder durch Bescheinigungspapiere nachweisen. IV. Betriebsformen (Art. 8 - von der Normen) 1. An einer Periode von 24
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
-
B - Fahrt bis zu 24 Stunden 2. Im Betriebsform A1 darf eingesetzes Schiff ausserstenfalls einmal/Woche die Fahrt bis 16 Stunden verlangern, wenn die Fahrtzeit durch die Aufzeichnungen eines von der zustandigen Behorde zugelassenen Fahrtenschreibers eingetragen ist und wenn ausser dem Schiffsfuhrer ein anderen Mitglied der Mindestbesatzung die Befahigung zum Steuermann besitzt. 3. Ein Schiff în der Betriebsform A1 und A2 eingesetztes Schiff muss die Fahrt unterbrochen wahrend 8 oder 6 Stunden einstellen: a) În der Betriebsform A1 zwischen 22.00
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
-
6.00 Uhr, und ... b) În der Betriebsform A2 zwischen 23.00 und 5.00 Uhr. ... Von diesen Uhrzeiten kann abgewichen werden, wenn das Schiff mit einem von der zustandigen Behorde zugelassenen Fahrtenschreiber begabt ist. Dieser Fahrtenschreiber muss wenigstens seit dem Beginn der letzten ununterbrochenen 8 und betreffend 6 Ruhezeite eingeschaltet und fur die Kontrollorgane jederzeit zuganglich sein. 4. În bestimmten Sektoren der schiffbaren Binnengewasser kann die Behorde verschiedene Betriebsformen fordern, als diejenige în diesem Artikel angebrachte Betriebsformen (ANR). V. Mindestruhezeit
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
-
diesem Artikel angebrachte Betriebsformen (ANR). V. Mindestruhezeit (Art. 9 - von der Normen) 1. În der Betriebsform A1 hat jedes Besatzungsmitglied Anspruch auf eine unterbrochene Zeit von 8 Stunden ausserhalb der Fahrt und dies innerhalb von jeweils 24 Stunden, die mit dem Ende jeder Ruhezeit von 8 Stunden zu laufen beginnen. 2. În der Betriebsform A2 hat jedes Besatzungsmitglied Anspruch auf eine Zeit von 8 Stunden, wovon 6 unterbrochene Stunden ausserhalb der Fahrt liegen mussen, und dies innerhalb von jeweils 24 Stunden
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
-
Ruhezeit von 8 Stunden zu laufen beginnen. 2. În der Betriebsform A2 hat jedes Besatzungsmitglied Anspruch auf eine Zeit von 8 Stunden, wovon 6 unterbrochene Stunden ausserhalb der Fahrt liegen mussen, und dies innerhalb von jeweils 24 Stunden, die mit dem Ende jeder Ruhezeit von 6 Stunden zu laufen beginnen. 3. În der Betriebsform hat jedes Besatzungsmitglied Anspruch auf eine Ruhezeit von 24 Stunden innerhalb eines Zeitraums von 48 Stunden. Die Mitglieder unter 18 Jahre Alt haben die Ruhezeit mindestens zweimal
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
-
der Betriebsform nach Massgabe der Vorschriften sein: a) Von der Betriebsform A1 darf nur dann în die Betriebsform Art. A2 gewechselt werden, wenn: ... - ein vollstandiger Austausch der Besatzung stattgefunden ist, oder - die fur die Betriebsform A2 bestimmten Besatzungsmitglieder unmittelbar vor dem Wechsel eine achtstundige Ruhezeit, wovon 6 Stunden ausserhalb der Fahrt liegen mussen, eingehalten und nachgewiesen haben und die fur die Betriebsform A2 vorgeschriebene Verstarkung an Bord ist. b) Von der Betriebsform A2 darf nur dann în die Betriebsform Art. A1
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
-
Betriebsform A2 vorgeschriebene Verstarkung an Bord ist. b) Von der Betriebsform A2 darf nur dann în die Betriebsform Art. A1 gewechselt werden, wenn: ... - ein vollstandiger Austausch der Besatzung stattgefunden ist, oder - die fur die Betriebsform A1 bestimmten Besatzungsmitglieder unmittelbar vor dem Wechsel eine achtstundige Ruhezeit ausserhalb der Fahrt eingehalten und nachgewiesen haben. c) Von der Betriebsform B darf nur dann în die Betriebsform A1 oder A2 gewechselt werden, wenn: ... - ein vollstandiger Austausch der Besatzung stattgefunden ist, oder - die fur die Betriebsform
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]
-
eingehalten und nachgewiesen haben. c) Von der Betriebsform B darf nur dann în die Betriebsform A1 oder A2 gewechselt werden, wenn: ... - ein vollstandiger Austausch der Besatzung stattgefunden ist, oder - die fur die Betriebsform A1 und A2 bestimmten Besatzungsmitglieder unmittelbar vor dem Wechsel eine sechs- und achtstundige Ruhezeit ausserhalb der Fahrt eingehalten und nachgewiesen haben. d) Von der Betriebsform A1 oder A2 darf nur dann în die Betriebsform B gewechselt werden, wenn: ... - ein vollstandiger Austausch der Besatzung stattgefunden ist, oder - die fur
EUR-Lex () [Corola-website/Law/176561_a_177890]