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B - Fahrt bis zu 24 Stunden 2. Im Betriebsform A1 darf eingesetzes Schiff ausserstenfalls einmal/Woche die Fahrt bis 16 Stunden verlangern, wenn die Fahrtzeit durch die Aufzeichnungen eines von der zustandigen Behorde zugelassenen Fahrtenschreibers eingetragen ist und wenn ausser dem Schiffsfuhrer ein anderen Mitglied der Mindestbesatzung die Befahigung zum Steuermann besitzt. 3. Ein Schiff în der Betriebsform A1 und A2 eingesetztes Schiff muss die Fahrt unterbrochen wahrend 8 oder 6 Stunden einstellen: a) În der Betriebsform A1 zwischen 22.00
EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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6.00 Uhr, und ... b) În der Betriebsform A2 zwischen 23.00 und 5.00 Uhr. ... Von diesen Uhrzeiten kann abgewichen werden, wenn das Schiff mit einem von der zustandigen Behorde zugelassenen Fahrtenschreiber begabt ist. Dieser Fahrtenschreiber muss wenigstens seit dem Beginn der letzten ununterbrochenen 8 und betreffend 6 Ruhezeite eingeschaltet und fur die Kontrollorgane jederzeit zuganglich sein. 4. În bestimmten Sektoren der schiffbaren Binnengewasser kann die Behorde verschiedene Betriebsformen fordern, als diejenige în diesem Artikel angebrachte Betriebsformen (ANR). V. Mindestruhezeit
EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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diesem Artikel angebrachte Betriebsformen (ANR). V. Mindestruhezeit (Art. 9 - von der Normen) 1. În der Betriebsform A1 hat jedes Besatzungsmitglied Anspruch auf eine unterbrochene Zeit von 8 Stunden ausserhalb der Fahrt und dies innerhalb von jeweils 24 Stunden, die mit dem Ende jeder Ruhezeit von 8 Stunden zu laufen beginnen. 2. În der Betriebsform A2 hat jedes Besatzungsmitglied Anspruch auf eine Zeit von 8 Stunden, wovon 6 unterbrochene Stunden ausserhalb der Fahrt liegen mussen, und dies innerhalb von jeweils 24 Stunden
EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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Ruhezeit von 8 Stunden zu laufen beginnen. 2. În der Betriebsform A2 hat jedes Besatzungsmitglied Anspruch auf eine Zeit von 8 Stunden, wovon 6 unterbrochene Stunden ausserhalb der Fahrt liegen mussen, und dies innerhalb von jeweils 24 Stunden, die mit dem Ende jeder Ruhezeit von 6 Stunden zu laufen beginnen. 3. În der Betriebsform hat jedes Besatzungsmitglied Anspruch auf eine Ruhezeit von 24 Stunden innerhalb eines Zeitraums von 48 Stunden. Die Mitglieder unter 18 Jahre Alt haben die Ruhezeit mindestens zweimal
EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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der Betriebsform nach Massgabe der Vorschriften sein: a) Von der Betriebsform A1 darf nur dann în die Betriebsform Art. A2 gewechselt werden, wenn: ... - ein vollstandiger Austausch der Besatzung stattgefunden ist, oder - die fur die Betriebsform A2 bestimmten Besatzungsmitglieder unmittelbar vor dem Wechsel eine achtstundige Ruhezeit, wovon 6 Stunden ausserhalb der Fahrt liegen mussen, eingehalten und nachgewiesen haben und die fur die Betriebsform A2 vorgeschriebene Verstarkung an Bord ist. b) Von der Betriebsform A2 darf nur dann în die Betriebsform Art. A1
EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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Betriebsform A2 vorgeschriebene Verstarkung an Bord ist. b) Von der Betriebsform A2 darf nur dann în die Betriebsform Art. A1 gewechselt werden, wenn: ... - ein vollstandiger Austausch der Besatzung stattgefunden ist, oder - die fur die Betriebsform A1 bestimmten Besatzungsmitglieder unmittelbar vor dem Wechsel eine achtstundige Ruhezeit ausserhalb der Fahrt eingehalten und nachgewiesen haben. c) Von der Betriebsform B darf nur dann în die Betriebsform A1 oder A2 gewechselt werden, wenn: ... - ein vollstandiger Austausch der Besatzung stattgefunden ist, oder - die fur die Betriebsform
EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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eingehalten und nachgewiesen haben. c) Von der Betriebsform B darf nur dann în die Betriebsform A1 oder A2 gewechselt werden, wenn: ... - ein vollstandiger Austausch der Besatzung stattgefunden ist, oder - die fur die Betriebsform A1 und A2 bestimmten Besatzungsmitglieder unmittelbar vor dem Wechsel eine sechs- und achtstundige Ruhezeit ausserhalb der Fahrt eingehalten und nachgewiesen haben. d) Von der Betriebsform A1 oder A2 darf nur dann în die Betriebsform B gewechselt werden, wenn: ... - ein vollstandiger Austausch der Besatzung stattgefunden ist, oder - die fur
EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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der Fahrt eingehalten und nachgewiesen haben. d) Von der Betriebsform A1 oder A2 darf nur dann în die Betriebsform B gewechselt werden, wenn: ... - ein vollstandiger Austausch der Besatzung stattgefunden ist, oder - die fur die Betriebsform B bestimmten Besatzungsmitglieder unmittelbar vor dem Wechsel eine acht- und sechsstundige Ruhezeit ausserhalb der Fahrt eingehalten und nachgewiesen haben und die fur die Betriebsform B vorgeschriebene Verstarkung an Bord ist. e) Von der Betriebsform A1 oder A2 darf nur gewechselt werden, wenn: ... - ein vollstandiger Austausch der
EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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Betriebsform B vorgeschriebene Verstarkung an Bord ist. e) Von der Betriebsform A1 oder A2 darf nur gewechselt werden, wenn: ... - ein vollstandiger Austausch der Besatzung stattgefunden ist, oder - die Wiederholung die fur die Betriebsform A1 oder A2 bestimmten Besatzungsmitglieder unmittelbar vor dem Wechsel eine sechs- und achtstundige Ruhezeit ausserhalb der Fahrt eingehalten und nachgewiesen haben. 2. În allen Veranderungsfallen der Betreiebsform mussen der Inhalter, der Operateur oder der Schiffsleiter die Besatzungsliste gemass die Verfugungen der anwesenden Normen und die Mindestsicherheitsbesatzung sichern. VII
EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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darin enthaltenen Anleitung auszufullen. Verantwortlich fur das Mitfuhren des Bordbuches und fur die Eintrage ist der Schiffsfuhrer. 2. Das Bordbuch ist von der Behorde (ANR) - durch die Hafensfuhrer - ausgestellt. Das erste Bordbuch, das zu versehen ist mit der Nummer 1, dem Namen des Schiffes und dessen amtlichen Schiffsnummer, muss von der Behorde ausgestellt sein, die dem Schiff das Schiffsattest erteilt hat. Dieses Zertifikat muss an Bord behalten. Die Ausstellung der nachtraglicheren Bordbucher muss im Zertifikat einschreiben. Ein neues Bordbuch kann nicht
EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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der Schiffsfuhrer. 2. Das Bordbuch ist von der Behorde (ANR) - durch die Hafensfuhrer - ausgestellt. Das erste Bordbuch, das zu versehen ist mit der Nummer 1, dem Namen des Schiffes und dessen amtlichen Schiffsnummer, muss von der Behorde ausgestellt sein, die dem Schiff das Schiffsattest erteilt hat. Dieses Zertifikat muss an Bord behalten. Die Ausstellung der nachtraglicheren Bordbucher muss im Zertifikat einschreiben. Ein neues Bordbuch kann nicht ausgestellt sein, nur als mân das vorige Bordbuch vorstellt. 3. Das vorangegangene Bordbuch muss unaustilgbar
EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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erteilt hat. Dieses Zertifikat muss an Bord behalten. Die Ausstellung der nachtraglicheren Bordbucher muss im Zertifikat einschreiben. Ein neues Bordbuch kann nicht ausgestellt sein, nur als mân das vorige Bordbuch vorstellt. 3. Das vorangegangene Bordbuch muss unaustilgbar "ungultig" gekennzeichnet und dem Schiffsfuhrer zuruckgegeben werden und muss an Bord fur 6 Monaten von der letzten Aufnahme behaltet. Fur die Aufhebung will mân den leeren Ort an die Seite mit dem letzten Schriftsstuck und auch 2 oder 3 folgenden Seiten absperren. Șo muss
EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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vorige Bordbuch vorstellt. 3. Das vorangegangene Bordbuch muss unaustilgbar "ungultig" gekennzeichnet und dem Schiffsfuhrer zuruckgegeben werden und muss an Bord fur 6 Monaten von der letzten Aufnahme behaltet. Fur die Aufhebung will mân den leeren Ort an die Seite mit dem letzten Schriftsstuck und auch 2 oder 3 folgenden Seiten absperren. Șo muss mân schreiben: Das neues Bordbuch wird ausgestellt und die Gegenwart wird aufgehebt.' (Datum, Ștempel und Behordesunterschrift) 4. Die technische Inspektion des Fahrtenschreiber macht mân uber die Normen von
EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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aufgehebt.' (Datum, Ștempel und Behordesunterschrift) 4. Die technische Inspektion des Fahrtenschreiber macht mân uber die Normen von den Ministerium fur Verkehrsmittel, Tourismus und Aufbau ausarbeiten. Die wirtschafliche Agenten, die Fahrtenschreiber montieren, nachprufen, eichen und unterhalten, - sind die jenige, die von dem Wirtschafts- und Handelsministerium berechtigt sind. 5. Die Aufzeichnungen der Fahrtenschreiber sind wahrend 6 Monaten nach der letzten Aufzeichnungen an Bord aufzubewahren. 6. Bei einem Austausch oder einer Verstarkung der Besatzung muss fur jedes neue Besatzungsmitglied eine Beschreibung nach einer Kopie
EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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sind wahrend 6 Monaten nach der letzten Aufzeichnungen an Bord aufzubewahren. 6. Bei einem Austausch oder einer Verstarkung der Besatzung muss fur jedes neue Besatzungsmitglied eine Beschreibung nach einer Kopie der Seite mit den Eintragungen der Fahr- und Ruhezeiten aus dem Bordbuch des Schiffes, auf dem die letzte Reise des Besatzungsmitgliedes stattgefunden hat, beiliegen. 7. Die nach dem Wechsel der Betriebsform notwendige Eintragungen mussen auf einer neuen Seite des Bordbuches eingetragen werden. 8. Nummer 2 der Anleitung zur Fuhren des Bordbuches
EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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der letzten Aufzeichnungen an Bord aufzubewahren. 6. Bei einem Austausch oder einer Verstarkung der Besatzung muss fur jedes neue Besatzungsmitglied eine Beschreibung nach einer Kopie der Seite mit den Eintragungen der Fahr- und Ruhezeiten aus dem Bordbuch des Schiffes, auf dem die letzte Reise des Besatzungsmitgliedes stattgefunden hat, beiliegen. 7. Die nach dem Wechsel der Betriebsform notwendige Eintragungen mussen auf einer neuen Seite des Bordbuches eingetragen werden. 8. Nummer 2 der Anleitung zur Fuhren des Bordbuches, wonach ein einziges Schemă pro
EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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Verstarkung der Besatzung muss fur jedes neue Besatzungsmitglied eine Beschreibung nach einer Kopie der Seite mit den Eintragungen der Fahr- und Ruhezeiten aus dem Bordbuch des Schiffes, auf dem die letzte Reise des Besatzungsmitgliedes stattgefunden hat, beiliegen. 7. Die nach dem Wechsel der Betriebsform notwendige Eintragungen mussen auf einer neuen Seite des Bordbuches eingetragen werden. 8. Nummer 2 der Anleitung zur Fuhren des Bordbuches, wonach ein einziges Schemă pro Fahrt fur die Eintragungen der Ruhezeiten genugt, gilt nur fur Besatzungsmitglieder în
EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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von einem Person ohne besonderen Kraftaufwand gehandhabt werden konnen; e) Die Sendung von klangvolle und optische Signale durchgesetzt von der Schiffsfahrtsvorschrift und die grundlegende Verfugungen gemass der Schifffahrt auf Donau (DFND) fur die în Marsch befandene Schiffe, kann es von dem Befehlsamt gemacht sein; ... f) Wenn die direkte Mitteilung zwischen dem Befehlsamt mit dem Schiffsbug, Schiffsheck, inneren Abteilen und Wagenssaal nicht moglich ist, muss mân einen phonischen Mittel vorsehen. Zu den Maschinenraumen kann die Sprechverbindung durch den optischen und akustischen Signalgebung
EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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Die Sendung von klangvolle und optische Signale durchgesetzt von der Schiffsfahrtsvorschrift und die grundlegende Verfugungen gemass der Schifffahrt auf Donau (DFND) fur die în Marsch befandene Schiffe, kann es von dem Befehlsamt gemacht sein; ... f) Wenn die direkte Mitteilung zwischen dem Befehlsamt mit dem Schiffsbug, Schiffsheck, inneren Abteilen und Wagenssaal nicht moglich ist, muss mân einen phonischen Mittel vorsehen. Zu den Maschinenraumen kann die Sprechverbindung durch den optischen und akustischen Signalgebung ersetzt werden; ... g) Kurbeln und ahnliche drehbare Bedienungsteile von Hebezeugen
EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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klangvolle und optische Signale durchgesetzt von der Schiffsfahrtsvorschrift und die grundlegende Verfugungen gemass der Schifffahrt auf Donau (DFND) fur die în Marsch befandene Schiffe, kann es von dem Befehlsamt gemacht sein; ... f) Wenn die direkte Mitteilung zwischen dem Befehlsamt mit dem Schiffsbug, Schiffsheck, inneren Abteilen und Wagenssaal nicht moglich ist, muss mân einen phonischen Mittel vorsehen. Zu den Maschinenraumen kann die Sprechverbindung durch den optischen und akustischen Signalgebung ersetzt werden; ... g) Kurbeln und ahnliche drehbare Bedienungsteile von Hebezeugen durfen zu ihrer
EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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sowie zusatzlich eine Ausrustung mit einer vom Steuersstand aus bedienbaren Bugstrahlanlage b) Fur Motorschiffe, die gekuppelte Fahrzeuge fortbewegen: ... - Der Standard S1 sowie zusatzlich eine Ausrustung mit einer vom Steuersstand aus bedienbaren Bugstrahlanlage c) Fur Motorschiffe, die einen Schubverband, bestehend aus dem Motorschiff selbst und einem Fahrzeug davor, fortbewegen: ... Der Standard S1 sowie zusatzlich eine Ausrustung mit elektrisch oder hydraulisch angetriebenen Kupplungswinden. Diese Ausrustung stattung ist nicht gefordert, wenn das Fahrzeug an der Spitze des Schubverbandes mit einer Bugstrahlanlage ausgerustet ist, die
EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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die Normen fur die Transportsoperationen ausser ordentlichen Zustande gewahren nur wenn diese Abweichungen die Schifffahrtssicherheit nicht gefordern. Falsche oder nichtordnungsgemasse Eintragungen konnen strafbar sein, zumindest handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten. Verantwotrlich fur Eintragungen în der Berscheinigung ist der Schiffsfuhrer, auf dem die letzte Reise des Besatzungsmitgliedes stattgefunden ist. 1) Die Bescheinigung muss bei jedem Wechsel des Schiffes vom Schiffsfuhrer, auf dem die letzte Reise des Besatzungsmitgliedes stattgefunden ist, ausgefullt sein. ... 2) Die Bescheinigung muss dem Schiffsfuhrer auf jedem Reiseneuantritt vorlegen. ... 3
EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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Eintragungen konnen strafbar sein, zumindest handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten. Verantwotrlich fur Eintragungen în der Berscheinigung ist der Schiffsfuhrer, auf dem die letzte Reise des Besatzungsmitgliedes stattgefunden ist. 1) Die Bescheinigung muss bei jedem Wechsel des Schiffes vom Schiffsfuhrer, auf dem die letzte Reise des Besatzungsmitgliedes stattgefunden ist, ausgefullt sein. ... 2) Die Bescheinigung muss dem Schiffsfuhrer auf jedem Reiseneuantritt vorlegen. ... 3) Die Eintragungen în der Bescheinigung mussen mit Eintragungen im Bordbuch und im Bordbuch des Schiffes, auf dem die letzte Reise
EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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der Berscheinigung ist der Schiffsfuhrer, auf dem die letzte Reise des Besatzungsmitgliedes stattgefunden ist. 1) Die Bescheinigung muss bei jedem Wechsel des Schiffes vom Schiffsfuhrer, auf dem die letzte Reise des Besatzungsmitgliedes stattgefunden ist, ausgefullt sein. ... 2) Die Bescheinigung muss dem Schiffsfuhrer auf jedem Reiseneuantritt vorlegen. ... 3) Die Eintragungen în der Bescheinigung mussen mit Eintragungen im Bordbuch und im Bordbuch des Schiffes, auf dem die letzte Reise des Besatzungsmitgliedes stattgefunden ist, ubereinstimmen. ... - Când se folosesc piloți, numele pilotului, prestația efectuată și
EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]
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vom Schiffsfuhrer, auf dem die letzte Reise des Besatzungsmitgliedes stattgefunden ist, ausgefullt sein. ... 2) Die Bescheinigung muss dem Schiffsfuhrer auf jedem Reiseneuantritt vorlegen. ... 3) Die Eintragungen în der Bescheinigung mussen mit Eintragungen im Bordbuch und im Bordbuch des Schiffes, auf dem die letzte Reise des Besatzungsmitgliedes stattgefunden ist, ubereinstimmen. ... - Când se folosesc piloți, numele pilotului, prestația efectuată și perioada de timp (început/terminat); - Numărul pasagerilor; - Denumirea mărfii la încărcare și descărcare; - Detalii despre marfă convoiului; - Pagube suferite, restricții de navigație; - Alte
EUR-Lex () [Corola-website/Law/177406_a_178735]